Behandlungsbereich
Kieferorthopädie
Beschreibung
Ausgliederung eines Vollbogens entsprechend § 6 Abs. 1 GOZ, gemäß GOZ-Nr. XXXX (Text der Originalposition)
Erläuterung
In der GOZ ist unter der Gebührennummer 6150 zwar die Eingliederung eines ungeteilten Bogens, alle Zahngruppen umfassend (Vollbogen), beschrieben, dessen Ausgliederung ist hingegen nicht abgebildet.
Abrechnungsart
GOZ
Analogleistung
Privat abrechnen