Behandlungsbereich
Implantologie
Beschreibung
Ingangbringen/Nachstellen eines Distraktors nach Einheilen, je Sitzung, gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOZ-Nr.XXXX (Text der Originalposition)
Erläuterung
Zur kontrollierten Spreizung und dauerhaften Anlagerung von Knochen im Bereich der Spreizung wird ein Distraktor eingesetzt. In bestimmten Fällen kann nach Einheilung der Apparatur ein Justieren erforderlich werden.
Abrechnungsart
GOZ
Analogleistung
Privat abrechnen