Kategorie A. Allgemeines Beschreibung Im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung bestimmt der Zahnarzt Art und Umfang der Maßnahmen. Er hat dabei auf eine sinnvolle Verwendung der von der Gemeinschaft aufgebrachten Mittel der Krankenversicherung zu achten. Datum Do., 01.01.2004 - 12:00 Quelle Richtlinie