4.Einholung von Gutachten seitens der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung
Datum:
18.06.2006
Beschreibung
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung soll von der Zahnärztlichen Arzneimittelkommission der Bundeszahnärztekammer in erforderlichen Fällen Gutachten darüber einholen, ob bei einem Arzneimittel die in Nummer 2 bezeichnete Voraussetzung erfüllt ist.