Kategorie A. Allgemeines Beschreibung Es sollen nur Untersuchungs- oder Heilmethoden angewandt werden, deren diagnostischer oder therapeutischer Wert ausreichend gesichert ist. Die Erprobung solcher Methoden auf Kosten der Versicherungsträger ist unzulässig. Datum Do., 01.01.2004 - 12:00 Quelle Richtlinie