Kategorie A. Allgemeines Beschreibung Es sollen nur Untersuchungs- oder Heilmethoden angewandt werden, deren diagnostischer und therapeutischer Wert ausreichend gesichert ist. Die Erprobung solcher Methoden auf Kosten der Versicherungsträger ist unzulässig. Datum So., 18.06.2006 - 12:00 Quelle Richtlinie