Aufbissbehelf ohne adjustierte Oberfläche K2 - GKV

Kategorie
Schienen
Fallbeschreibung / Dokumentation

Eingliedern eines Aufbissbehelfs zur Unterbrechung der Okklusionskontakte ohne adjustierte Oberfläche

01.07.: Beratung, Pat. braucht eine neue Schiene. Abformung für die Herstellung von Situationsmodellen, Planerstellung für die Schiene.

18.07.: Die Schiene ist genehmigt. Herstellung der Schiene und Eingliederung. Handhabung wird erklärt.

22.07.: Eingehende Untersuchung, Schiene wird kontrolliert, diese ist noch etwas zu hoch, einschliefen der Schiene zur Funktionsverbesserung

29.07.: Schienenkontrolle. Diese passt gut.

Behandlungsbereich / Versorgungsform
Schienen und Aufbissbehelfe
Abrechnungstabelle
Datum Zahn Geb.-Nr. Leistung Anz.
01.07. BEMA
Ä1

Beratung eines Kranken, auch fernmündlich

1
01.07. BEMA
7b

Vorbereitende Maßnahmen

  • Abformung, Bissnahme für das Erstellen von Modellen des Ober- und Unterkiefers zur diagnostischen Auswertung und Planung sowie schriftliche Niederlegung
1
01.07. BEMA
2

Schriftliche Niederlegung eines Heil-und Kostenplanes.

1
18.07. OK BEMA
K2

Eingliedern eines Aufbissbehelfs zur Unterbrechung der Okklusionskontakte ohne adjustierte Oberfläche

1
22.07. BEMA
01

Eingehende Untersuchung

1
22.07. OK BEMA
K8

Kontrollbehandlung mit Einschleifen des Aufbissbehelfs oder der Schienung (subtraktive Methode)

1
29.07. OK BEMA
K7

Kontrollbehandlung, ggf. mit einfachen Korrekturen

1
Zuzuordnende Gebührennummern
Abrechnungsart
BEL II
BEMA
Gesetzlich abrechnen
Abrechnungsbereiche
BEL II
BEMA
Gesetzlich abrechnen
Hinweise zur Abrechnung
  • Ein Aufbissbehelf ohne adjustierte Oberfläche ist nur angezeigt bei akuten Schmerzzuständen. Im Gegensatz zu Aufbissbehelfen nach Nr. K1 werden hier keine definierten Druckpunkte für die Gegenkieferzähne geschaffen. Behandlungsziel ist die Verhinderung des Zahnreihenschlusses und dadurch die Entlastung der Kaumuskulatur


Bestimmungen zu den Bema-Nrn. K1 bis K9

  • Leistungen nach den Nrn. K1 bis K4 sind nur dann abrechnungsfähig, wenn eine Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse vorliegt. Die Gesamtvertragspartner auf Landesebene können Abweichendes vereinbaren.
  • Leistungen nach den Nrn. K1 und K4 sind auch für die Parodontalbehandlung abrechnungsfähig.*
  • Im zeitlichen Zusammenhang ist nur eine der Leistungen nach den Nrn. K1 bis K3 abrechnungsfähig.
  • Je Sitzung ist nur eine der Leistungen nach den Nrn. K6 bis K9 abrechnungsfähig
Berechnungsfähige Materialien
  • Abformmaterialien
Berechnungsfähige Laborpositionen