002 1 Doublieren eines Modells

Kategorie
Teil 0 Arbeitsvorbereitung
Nummern
BEL-Nr.
002 1
Leistungsinhalt

Doublieren eines Modells, je Modell, bei

  • Bissführungsplatte,
  • Kralle,
  • Kappe,
  • abnehmbarer Schiene über mehr als drei Zähne,
  • Set-up-Modell,(KFO)
  • Crozat-Modell, (KFO)
  • auch auf Anweisung des Zahnarztes bei medizinischer Indikation, z. B. bei Krankenhausaufenthalt, Kieferverletzung oder Kieferklemme
  •  

Abgegoltene, unmittelbar zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen

  • Modell vorbereiten zum Doublieren
  • Abdrucknahme vom Originalmodell mit einer gelartigen Doubliermasse oder zahnärztlichen Silikon Abformmasse
Beachte
  • Neu gewonnenes Modell nach dem Doublieren ist gesondert als BEL 001 0 berechenbar. 
  • Bei medizinischer Indikation ( Klinikaufenthalt, Kieferverletzung oder -klemme), nach Anordnung durch den ZA, abrechenbar.
Dokumentation Laborauftrag/Kartei
  • Kieferangabe
  • Anzahl der Modellduplikate
  • Herstellungsort: Eigenlabor (Name des ZT), Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)
Abrechnungsbestimmungen
  • Nicht abrechenbar bei Duplikatmodell aus Einbettmasse.
  • Das nach dem Doublieren gewonnene Modell ist gesondert abrechenbar.
  • Für das Erstellen von Arbeitsmodellen ist die L-Nr. 002 1 "Doublieren" bis auf die in der Erläuterung zum Leistungsinhalt aufgeführten Ausnahmefälle nicht abrechenbar.
Zahnärztliche Leistungen, die in Zusammenhang mit der BEL-Leistung berechnet werden können
Verbrauchsmaterial
  • gelartige Doubliermassen 
  • Silikon-Abformmassen

    Hinweis

  • regionale Unterschiede möglich. Bitte die entsprechenden Regelungen des KZV-Bereichs beachten.
Kommentare und Hinweise
Kommentartext

Vereinbarung über das Bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis nach § 88 Abs. 1 SGB V

Erläuterung zum Leistungsinhalt

Doublieren, je Modell für Bissführungsplatte, Kralle, Kappe, eine abnehmbare Schiene über mehr als drei Zähne, Set-up-Modell, Crozat-Modell. Auch auf Anweisung des Zahnarztes bei medizinischer Indikation, z. B. bei Krankenhausaufenthalt, Kieferverletzung oder Kieferklemme.

Erläuterungen zur Abrechnung

Nicht abrechenbar bei Duplikatmodell aus Einbettmasse.

Das nach dem Doublieren gewonnene Modell ist gesondert abrechenbar.

Für das Erstellen von Arbeitsmodellen ist die L-Nr. 002 1 "Doublieren" bis auf die in der Erläuterung zum Leistungsinhalt aufgeführten Ausnahmefälle nicht abrechenbar.

Kommentarquelle
GKV-Spitzenverband und VDZI
zusätzlich berechnungsfähig
Abrechnungsart
BEL II
Gesetzlich abrechnen