Leistungsinhalt
Doublieren eines Modells, je Modell, bei
- Bissführungsplatte,
- Kralle,
- Kappe,
- abnehmbarer Schiene über mehr als drei Zähne,
- Set-up-Modell,(KFO)
- Crozat-Modell, (KFO)
- auch auf Anweisung des Zahnarztes bei medizinischer Indikation, z. B. bei Krankenhausaufenthalt, Kieferverletzung oder Kieferklemme
Abgegoltene, unmittelbar zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
- Modell vorbereiten zum Doublieren
- Abdrucknahme vom Originalmodell mit einer gelartigen Doubliermasse oder zahnärztlichen Silikon Abformmasse
Beachte
- Neu gewonnenes Modell nach dem Doublieren ist gesondert als BEL 001 0 berechenbar.
- Bei medizinischer Indikation ( Klinikaufenthalt, Kieferverletzung oder -klemme), nach Anordnung durch den ZA, abrechenbar.
Dokumentation Laborauftrag/Kartei
- Kieferangabe
- Anzahl der Modellduplikate
- Herstellungsort: Eigenlabor (Name des ZT), Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)
Abrechnungsbestimmungen
- Nicht abrechenbar bei Duplikatmodell aus Einbettmasse.
- Das nach dem Doublieren gewonnene Modell ist gesondert abrechenbar.
- Für das Erstellen von Arbeitsmodellen ist die L-Nr. 002 1 "Doublieren" bis auf die in der Erläuterung zum Leistungsinhalt aufgeführten Ausnahmefälle nicht abrechenbar.
Zahnärztliche Leistungen, die in Zusammenhang mit der BEL-Leistung berechnet werden können
Verbrauchsmaterial
- gelartige Doubliermassen
Silikon-Abformmassen
Hinweis
- regionale Unterschiede möglich. Bitte die entsprechenden Regelungen des KZV-Bereichs beachten.
Kommentare und Hinweise
Vereinbarung über das Bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis nach § 88 Abs. 1 SGB V
Erläuterung zum Leistungsinhalt
Doublieren, je Modell für Bissführungsplatte, Kralle, Kappe, eine abnehmbare Schiene über mehr als drei Zähne, Set-up-Modell, Crozat-Modell. Auch auf Anweisung des Zahnarztes bei medizinischer Indikation, z. B. bei Krankenhausaufenthalt, Kieferverletzung oder Kieferklemme.
Erläuterungen zur Abrechnung
Nicht abrechenbar bei Duplikatmodell aus Einbettmasse.
Das nach dem Doublieren gewonnene Modell ist gesondert abrechenbar.
Für das Erstellen von Arbeitsmodellen ist die L-Nr. 002 1 "Doublieren" bis auf die in der Erläuterung zum Leistungsinhalt aufgeführten Ausnahmefälle nicht abrechenbar.