Austausch Retentionsringe bei Locatoren, RiLi 36b nicht erfüllt - GKV

Behandlungsbereich/ Versorgungsform

Zahnersatz/andersartige Versorgung

Abrechnungsbereiche

GOZ
BEB '97
Festzuschuss
Gesetzlich abrechnen
Privat abrechnen

Fallbeschreibung/ Dokumentation

43,33 Austausch der Retensionsringe im Sekundärteil einer implantatgetragener Prothese - keine Ausnahmeindikation nach ZE-Richtlinie 36

 

TP                
R                
Bfeeeeeeeeeeeeeef
 18171615141312112122232425262728
 48474645444342413132333435363738
Bfeeeeieeeeieeeef
R                
TP                

DatumZahnGeb.-Nr.LeistungAnz.FaktorBetrag
12.08.BEMA
Ä1
Beratung 199
12.08.33,43GOZ
5090
Wiederherstellung der Funktion eines Verbindungselements nach der Nummer 5080211012.37
12.08.UKGOZ
5250
Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktion oder zur Erweiterung einer abnehmbaren Prothese (ohne Abformung)11407.87
Gesamt: 29.24

Berechnungsfähige Materialien

Material:

  • Retensionseinsätze

Hinweise zur Abrechnung

Versorgungsform:

  • Andersartig

löst Festzuschuss aus

  • 1 x 7.7

 

Wird das komplette Sekundärteil ausgewechselt, ist die GOZ-Nr. 5080 anzusetzen.