Behandlungsbereich
Zahnersatz
Grundlegendes
Beschreibung
Wiederherstellung der Funktion eines Verbindungselements nach GOZ-Nummer 5080.
Dokumentation
- Art des Verbindungselements
- Durchführung der Wiederherstellung
- ggfs.Abformmaterial
- Art der Befestigung
Musterbeispiele für mögliche Begründungen
- Erhöhte Schwierigkeit aufgrund dysgnathen Verhältnissen
- Erschwerende Umstände aufgrund erschwerter Fixierung der Primärteile bei der Abformung
- Bedingt durch die besonders ungünstigen antagonistischen Verhältnisse bei hatte die darauf beruhende schwierige Geschiebeanpassung an den Gegenkiefer einen extremen Zeitaufwand zur Folge.
- Die außergewöhnlichen Schwierigkeiten entstanden durch die komplizierte Angliederung des vorhandenen Zahnersatzes. Die Versorgung erforderte einen Zeitaufwand, der weit über dem Durchschnitt liegt.
- Die schwierige Versorgung mit mehreren Teleskopkronen bei einer Pfeilerdivergenz erforderte zeitlich einen extremen Mehraufwand, um dem Retentionsmechanismus der Verbindungen und der exakten parallelwandigen Passung im Sinne der Präzisionsteile zu entsprechen.
- Zur Abformung konnte das Verbindungselement nur unter extremer Schwierigkeit fixiert werden, wodurch die gesamte Behandlung einen außergewöhnlich hohen Zeitaufwand zur Folge hatte.
Abrechnungsbeispiele
Abrechnungsart
GOZ
Privat abrechnen
Abrechenbar je
Abrechnungsbestimmungen
- Abformungen
- Justieren des Verbindungselementes
- Aktivieren des Verbindungselementes
- Auswechseln von Friktionshilfen
- Nachkontrollen
Zusatzleistungen
Kommentare & Hinweise
Kommentartext
Januar 2021
- Maßnahmen, die nach dieser Gebührennummer berechnet werden, sollen dem Wiederherstellen der hinreichenden Haltekraft eines Verbindungselements dienen.
- Die Leistung wird angewendet bei der Wiederbefestigung eines Primär- oder Sekundärteils (z. B. Matritze oder Patritze) an einem Verbindungselement oder bei der Erneuerung des Primär- oder Sekundärteils eines Verbindungselements.
- Sie findet ferner Anwendung für den Austausch von Geschiebehülsen, Ankerknöpfen, Stegreitern o. Ä.zur Verbesserung oder Wiederherstellung der Verbindungsfunktion,z. B. durch das Aktivieren oder
das Justieren eines Verbindungselements. - Wird an einer Doppelkrone nicht im Zuge der Eingliederung, sondern zu einem späteren Zeitpunkt eine retentionssteigernde Maßnahme durchgeführt, ist hierfür die Geb.-Nr. 5080 berechnungsfähig.
- Nach erneutem Retentionsverlust werden diesbezügliche Wiederherstellungsmaßnahmen nach der Geb.-Nr. 5090 GOZ berechnet.
- Die Leistung kann im Zusammenhang mit einer Neuversorgung nicht berechnet werden.
Kommentarquelle
BZÄK
Kommentartext
Schnittstellenkommentar BEMA-GOZ
01.06.2015
- Eine Leistung nach der Nr. 5090 GOZ ist mit Versicherten der GKV im Rahmen von gleich- und andersartigem Zahnersatz vereinbarungsfähig.
- Die Wiederherstellung der Friktion einer Teleskopkrone ist nach Nr. 5090 GOZ vereinbarungsfähig, da eine vergleichbare Leistung im Leistungskatalog der GKV nicht enthalten ist.
- Maßnahmen zur Wiederherstellung von Wurzelstiftkappen sind nach Nr. 100b BEMA abrechnungsfähig.
- Das Auffüllen eines Sekundärteleskops bei einer Prothesenerweiterung ohne weitergehende Maßnahme ist nach Nr. 100a BEMA abrechnungsfähig.
- Gebogene oder gegossene Halteelemente oder Auflagen sind keine Verbindungselemente im Sinne der Nr. 5080 GOZ. Eine Wiederherstellung der Funktion von Halte- und Stützelementen kann nicht nach der Nr. 5090 GOZ berechnet werden.
- Die Nr. 5090 GOZ ist auch neben den Nrn. 100a, b BEMA vereinbarungsfähig, wenn darüber hinaus die Funktion des herausnehmbaren Zahnersatzes gleichzeitig wiederhergestellt wird.
Kommentarquelle
KZBV