Fallbeschreibung / Dokumentation
Bruch- und Sprungreparatur einer Oberkiefer Kunststoffprothese ohne Abformung (einzeitig)
Behandlungsbereich / Versorgungsform
Abrechnungstabelle
Datum | Zahn | Geb.-Nr. | Leistung | Anz. |
11.07. | OK | BEMA 100a(i) |
Maßnahmen zum Wiederherstellen der Funktion oder zur Erweiterung einer abnehmbaren Prothese kleinen Umfanges (ohne Abformung) |
1 |
Zuzuordnende Gebührennummern
Abrechnungsart
Abrechnungsbereiche
Hinweise zur Abrechnung
Für Bruch- und Sprungreparaturen im einzeitigen Verfahren
Abrechnungsfähig
Versorgungsform
Regelversorgung
löst folgenden Festzuschuss aus
1x 6,1
Bei mehreren Sprüngen/Brüchen sind die Leistungseinheiten Nrn. 802 1 bzw. 802 2 BEL II je Sprung/Bruch abrechenbar.
Die Anzahl der Sprünge/Brüche ist im Bemerkungsfeld (Teil I HKP) zu vermerken.
Bruch und Sprung für das gleiche Zahngebiet ist bei einzeitiger Versorgung nicht möglich.
Die Wiederherstellung in in jedem Fall immer dann gleichartig, wenn ein zusätzlicher Mehraufwand notwendig war (nicht mehr nach BELII berechenbar) und dieser auf der LAB-RG nachgewiesen wurde.