Bruch- und Sprungreparatur einer OK-Kunststoffprothese - GKV

Kategorie
Zahnersatz
Fallbeschreibung / Dokumentation

Bruch- und Sprungreparatur einer Oberkiefer Kunststoffprothese ohne Abformung (einzeitig)

Behandlungsbereich / Versorgungsform
Zahnersatz/Regelversorgung
Abrechnungstabelle
Datum Zahn Geb.-Nr. Leistung Anz.
11.07. OK BEMA
100a(i)

Maßnahmen zum Wiederherstellen der Funktion oder zur Erweiterung einer abnehmbaren Prothese kleinen Umfanges (ohne Abformung)

1
Zuzuordnende Gebührennummern
Abrechnungsart
BEL II
BEMA
Festzuschuss
Gesetzlich abrechnen
Abrechnungsbereiche
BEL II
BEMA
Festzuschuss
Gesetzlich abrechnen
Hinweise zur Abrechnung

    Für Bruch- und Sprungreparaturen im einzeitigen Verfahren

Abrechnungsfähig

   Versorgungsform
       Regelversorgung

   löst folgenden Festzuschuss aus
   1x 6,1


Bei mehreren Sprüngen/Brüchen sind die Leistungseinheiten Nrn. 802 1 bzw. 802 2 BEL II je Sprung/Bruch abrechenbar.

Die Anzahl der Sprünge/Brüche ist im Bemerkungsfeld (Teil I HKP) zu vermerken.

Bruch und Sprung für das gleiche Zahngebiet ist bei einzeitiger Versorgung nicht möglich.

Die Wiederherstellung in in jedem Fall immer dann gleichartig, wenn ein zusätzlicher Mehraufwand notwendig war (nicht mehr nach BELII berechenbar) und dieser auf der LAB-RG nachgewiesen wurde.

Berechnungsfähige Gebührenpositionen
Berechnungsfähige Laborpositionen