Behandlungsbereich/ Versorgungsform
Abrechnungsbereiche
Fallbeschreibung/ Dokumentation
Fallbeschreibung: Metallkeramikkrone auf Zahn 12 durch BG nach Unfall
02.01. Patient kommt mit Bruch der Krone am Zahn 12 in die Praxis. Hier wurde vor Jahren aufgrund eines Unfalls in der Schule eine Krone hergestellt. Symtombezogene Untersuchung, Vitalitätsprüfung, Röntgendiagnostik mittels Zahnfilm und anschließende Besprechung über den Behandlungsverlauf. Alter Befundbericht von Berufsgenosssenschaft wurde geprüft. Alle Kosten wurden übernommen und werden für zukünftige Behandlungen im Rahmen dieses Unfalls übernommen. Nach Radiologischer Untersuchung stellt sich heraus dass der Zahn hat eine Wurzelfraktur hat und so leider nicht mehr erhalten werden kann. Es wird mit dem Patienten die Möglichkeit einer Implantation und Alternativ eine Brückenversorgung besprochen. Aufgrund der Kariesfreiheit der Nachbarzähne und dem jungen Alter des Patienten wurde sich auf eine Versorgung mit Implantat und eine Krone geeinigt. Erstellung eines Behandlungsplanes für Berufsgenossenschaft für die Krone. Implantat wird beim Chirurgen zusammen mit der Extraktion durchgeführt. Überweisungsschein mitgegeben. Neuer Plan erstellt für Berufsgenossenschaft erstellt und verschickt.
05.02. Patient kommt zur Nachkontrolle. Es wurde eine Sofortimplantation alio loco regio 12 gesetzt. Nähte wurden entfernt. Plan ist von Berufsgenossenschaft genehmigt worden. Abdrücke gemacht und im Eigenlabor individuellen Löffel hergestellt. Chirurg hatte einen Gingivaformer nach der Implantation gesetzt gehabt. Gingivaformer ausgeschraubt, Abdruckpfosten eingeschraubt, Abdruck mit individuellem offenen Abdrucklöffel. Abdruckpfosten ausgeschraubt, Gingivaformer eingeschraubt.
20.02. Pat. kommt zum Einsetzen: Gingivaformer ausgeschraubt, Abutment eingeschraubt und verschlossen. Implantatkrone konditioniert und adhäsiv auf Abutment eingesetzt.
TP | SKM | |||||||||||||||
R | ||||||||||||||||
B | X | |||||||||||||||
18 | 17 | 16 | 15 | 14 | 13 | 12 | 11 | 21 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | |
48 | 47 | 46 | 45 | 44 | 43 | 42 | 41 | 31 | 32 | 33 | 34 | 35 | 36 | 37 | 38 | |
B | ||||||||||||||||
R | ||||||||||||||||
TP |
Datum | Zahn | Geb.-Nr. | Leistung | Anz. | Faktor | Betrag |
02.01. | GOÄ Ä1 | Beratung | 1 | 9 | 9€ | |
02.01. | GOÄ Ä5 | Symptombezogene Untersuchung | 1 | 80 | 4.66€ | |
02.01. | 12 | GOZ 0070 | Vitalitätsprüfung | 1 | 50 | 2.81€ |
02.01. | 12 | GOÄ 5000 | Strahlendiagnostik, Zähne, je Projektion | 1 | 0 | |
02.01. | Schriftliche Aufstellung eines Heil- und Kostenplanes zur prothetischen Versorgung - nach Befundaufnahme und ggf. Auswertung von Modellen | 1 | 0 | 0 | ||
05.02. | 12 | GOZ 3290 | Kontrolle nach chirurgischem Eingriff | 1 | 55 | 3.09€ |
05.02. | GOÄ Ä1 | Beratung | 1 | 9 | 9€ | |
05.02. | GOÄ Ä5 | Symptombezogene Untersuchung | 1 | 80 | 4.66€ | |
05.02. | 12 | GOZ 3300 | Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff | 1 | 65 | 3.66€ |
05.02. | 12 | GOZ 9050 | Entfernen und Wiedereinsetzen sowie Auswechseln eines oder mehrerer Aufbauelemente bei einem zweiphasigen Implantatsystem während der rekonstruktiven Phase | 1 | 313 | 17.6€ |
05.02. | ok | GOZ 5170 | Anatomische Abformung des Kiefers mit individuellem Löffel, je Kiefer | 1 | 250 | 14.06€ |
20.02. | 12 | GOZ 9050 | Entfernen und Wiedereinsetzen sowie Auswechseln eines oder mehrerer Aufbauelemente bei einem zweiphasigen Implantatsystem während der rekonstruktiven Phase | 1 | 313 | 17.6€ |
20.02. | 12 | Versorgung eines Einzelzahnes durch eine Krone (Hohlkehlpräparation) | 1 | 0 | 0 | |
20.02. | 12 | GOZ 2197 | Adhäsive Befestigung (plastische Aufbaufüllung, Stift, Inlay, Krone, Teilkrone, Veneer etc.) | 1 | 130 | 7.31€ |
Berechnungsfähige Materialien
- Abformmaterial
- berechnungsfähige Materialien
- Abformpfosten
- Laborimplantat
- Legierung
- Auslagen für zahntechnische Leistungen nach § 9 GOZ
- Anästhetikum
Berechnungsfähige Gebührenpositionen
Berechnungsfähige Laborpositionen
Hinweise zur Abrechnung
Zur Befunderhebung gibt es ein eigenes Formular, diese muss vollständig ausgefüllt an die zuständige Berufsgenossenschaft geschickt werden.
Alle Leistungen die im Rahmen dieses Unfalls erfolgen sind über die BG nach vorheriger Genehmigung abzurechnen.
Die Berufsgenossenschaften verfügen über einen eigenen Leistungskatalog über Zahnersatz nachdem abgerechnet wird.
Ein Festzuschusssystem wie in der GKV gibt es nicht. Mit dem Bewillingungsschreiben der BG wird auch der Erstattungsbetrag mitgeteilt.
Begleitleistungen sind über GOZ abzurechnen..
Laborkosten werden über BEL II und BEB berechnet.