Entfernung des Zahn 48 mittels Osteotomie - GKV

Kategorie
Chirurgie
Fallbeschreibung / Dokumentation

Pat. kommt zur Osteotomie des Zahnes 48 in die Praxis.
Nach erfolgter Aufklärung und Einwilligung zur geplanten Behandlung erfolgt die Anästhesie am UK Kieferwinkel. Aufgrund der vorliegenden, starken Entzündung des Zahnes 48 erfolgt zusätzlich eine intraligamentäre Anästhesie. 
Die Entfernung gestaltet sich äußerst schwierig und die Behandlung wird aufgrund der starken Blutung mehrfach unterbrochen. 
Aufgrund der verlängerten Dauer ist eine erneute Anästhesie am UK Kieferwinkel notwendig. Sie starke Blutung wird durch Umstechen gestillt. 

Behandlungsbereich / Versorgungsform
Chirurgie
Abrechnungstabelle
Datum Zahn Geb.-Nr. Leistung Anz.
25.08. BEMA
Ä1

Beratung 

1
25.08. 48 BEMA
41a

Leitungsanästhesie, intraoral 

1
25.08. 48 BEMA
40

Infiltartionsanästhesie

1
25.08. 48 BEMA
47a

Entfernen eines Zahnes durch Osteotomie einschließlich Wundversorgung

1
25.08. 48 BEMA
41a

 Leitungsanästhesie, intraoral 

1
25.08. 48 BEMA
37

 Stillung einer übermäßigen Blutung durch Abbinden oder Umstechen eines Gefäßes oder durch Knochenbolzung 

1
Zuzuordnende Gebührennummern
Abrechnungsart
BEMA
Gesetzlich abrechnen
Abrechnungsbereiche
BEMA
Gesetzlich abrechnen
Hinweise zur Abrechnung

Kommentar des G-BA zur BEMA Position 37:

   Die Nr. 37 ist dann abrechenbar, wenn eine Blutung durch Umstechen des Blutgefäßes oder durch Knochenbolzung erfolgen muss.
   Die Nr. 37 kann neben allen chirurgischen Eingriffen abgerechnet werden, bei denen eine Blutung durch andere Maßnahmen nicht           beherrschbar ist