Entfernung des Zahn 48 mittels Osteotomie - GKV

Behandlungsbereich/ Versorgungsform

Chirurgie

Abrechnungsbereiche

BEMA
Gesetzlich abrechnen

Fallbeschreibung/ Dokumentation

Pat. kommt zur Osteotomie des Zahnes 48 in die Praxis. Nach erfolgter Aufklärung und Einwilligung zur geplanten Behandlung erfolgt die Anästhesie am UK Kieferwinkel. Aufgrund der vorliegenden, starken Entzündung des Zahnes 48 erfolgt zusätzlich eine intraligamentäre Anästhesie. Die Entfernung gestaltet sich äußerst schwierig und die Behandlung wird aufgrund der starken Blutung mehrfach unterbrochen. Aufgrund der verlängerten Dauer ist eine erneute Anästhesie am UK Kieferwinkel notwendig. Sie starke Blutung wird durch Umstechen gestillt.
TP                
R                
B                
 18171615141312112122232425262728
 48474645444342413132333435363738
B                
R                
TP                

DatumZahnGeb.-Nr.LeistungAnz.FaktorBetrag
25.08.BEMA
Ä1
Beratung 199
25.08.48BEMA
41a
Leitungsanästhesie, intraoral 11212
25.08.48BEMA
40
Infiltartionsanästhesie188
25.08.48BEMA
47a
Entfernen eines Zahnes durch Osteotomie einschließlich Wundversorgung15858
25.08.48BEMA
41a
Leitungsanästhesie, intraoral 11212
25.08.48BEMA
37
Stillung einer übermäßigen Blutung durch Abbinden oder Umstechen eines Gefäßes oder durch Knochenbolzung 12929
Gesamt: 128

Hinweise zur Abrechnung

Kommentar des G-BA zur BEMA Position 37:

  • Die Nr. 37 ist dann abrechenbar, wenn eine Blutung durch Umstechen des Blutgefäßes oder durch Knochenbolzung erfolgen muss.
  • Die Nr. 37 kann neben allen chirurgischen Eingriffen abgerechnet werden, bei denen eine Blutung durch andere Maßnahmen nicht beherrschbar ist