Fissurenversiegelung an Zahn 45, relative Trockenlegung - PKV

Kategorie
Prophylaxe
Fallbeschreibung / Dokumentation

Fissurenversiegelung am Zahn 45 unter relativer Trockenlegung und vorheriger Reinigung der Fissuren mittels Pulverstrahlgerät bzw. Polierpaste und Polierbürstchen. Hierbei wurde auch eine Papillenblutung gestillt. Anschließende Fluoridierung aller Zähne.

Behandlungsbereich / Versorgungsform
Prophylaxe
Abrechnungstabelle
Datum Zahn Geb.-Nr. Leistung Anz.
11.07. N/A

Beratung - auch mittels Fernsprecher

1
11.07. 45 N/A N/A 1
11.07. 45 GOZ
4050

Entfernung weicher Beläge, Politur des Zahnes

1
11.07. 45 GOZ
2000

Versiegelung der kariesfreien Zahnfissuren mit aushärtendem Kunststoff

1
11.07. 25 GOZ
2030

Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen von Kavitäten, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich

1
11.07. 45 GOZ
1020

Lokale Fluoridierung zur Verbesserung der Zahnhartsubstanz, zur Kariesvorbeugung und -behandlung, mit Lack oder Gel, je Sitzung

1
Zuzuordnende Gebührennummern
Abrechnungsart
GOZ
Abrechnungsbereiche
GOZ
Hinweise zur Abrechnung

Abrechnungsfähig:

  •    Je Versiegelung

 

BZÄK Kommentar

  • Kommentar zur Leistungsbeschreibung
    Die Versiegelung ist für den Bereich kariesfreier Fissuren oder Grübchen bei Milch- und bleibenden Zähnen berechenbar. Darüber hinaus kann die Leistung auch für die Versiegelung von Glattflächen, z. B. Wurzeloberflächen, berechnet werden.
  • Die relative Trockenlegung ist mit der Gebühr abgegolten.

    Die Nummer 2000 beschreibt zwei verschiedene, unabhängige Leistungen, die auch unabhängig voneinander nebeneinander an einem Zahn anfallen und dann auch nebeneinander berechnet werden können.

    Die Teilversiegelung einer kariesfreien Fissur, z. B. neben einer Füllung, ist ebenfalls berechnungsfähig.
  • Auch die Erneuerung oder Teilerneuerung der Versiegelung ist berechnungsfähig. Als Material müssen aushärtende Kunststoffe zum Einsatz kommen.
  • Das verwendete Versiegelungsmaterial ist in der Gebühr abgegolten.
    Auch bei mehreren Fissuren oder in der Kombination Fissur/Grübchen erfolgt die Berechnung immer nur einmal je Zahn.
  • Eine erweiterte Fissurenversiegelung wird wie eine definitive Füllung berechnet.
  • Die Versiegelung bei Entfernen eines Bandes, eines Brackets oder eines Attachments ist Bestandteil der Nummern 6110 bzw. 6130 und kann in derselben Sitzung nicht gesondert berechnet werden.

 

Berechnungsfähige Materialien

 - Keine -