Interimsprothese zum Ersatz von 12 und 22 - PKV

Kategorie
Zahnersatz
Fallbeschreibung / Dokumentation

01.07.: Pat. kommt in die Sprechstunde. Ihm wurden die Zähne 12 und 22 alio loco entfernt. Symptombezogene Untersuchung und Nahtentfernung. Pat. wünscht eine provisorische Versorgung. Aufgeklärt dass wir eine Interimsprothese herstellen können. Pat. ist einverstanden und möchte gleich beginnen. Abdrucke wurden genommen und ein Plan erstellt.

12.07.: Pat. kommt zum Einsetzen der Interimsprothese. Nachkontrolle der Wunden. Gegenkiefer wurde grob eingeschliffen. Umgang erklärt.

Behandlungsbereich / Versorgungsform
Zahnersatz
Zahnschema
TP                            
R                            
B             f     f            
  18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28
  48 47 46 45 44 43 42 41 31 32 33 34 35 36 37 38
B                                
R                                
TP                                
Abrechnungstabelle
Datum Zahn Geb.-Nr. Leistung Anz.
01.07. N/A

Beratung - auch mittels Fernsprecher

1
01.07. N/A

Symptombezogene Untersuchung

1
01.07. 12,22 GOZ
3300

Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff (z.B. Tamponieren), als selbstständige Leistung, je Operationsgebiet (Raum einer zusammenhängenden Schnittführung)

2
01.07. GOZ
0030

Aufstellung eines schriftlichen Heil- und Kostenplans nach Befundaufnahme und ggf. Auswertung von Modellen

1
12.07. 12,22 GOZ
5200

Versorgung eines teilbezahnten Kiefers durch eine Teilprothese mit einfachen, gebogenen Haftelementen einschließlich Einschleifen der Auflagen

1
02.07. GOZ
5070

Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke oder Prothese: Verbindung von Kronen oder Einlagefüllungen durch Brückenglieder, Prothesenspannen oder Stege, je zu überbrückende Spanne oder Freiendsattel

2
02.07. 12,22 GOZ
3290

Kontrolle nach chirurgischem Eingriff

1
12.07. GOZ
4040

Beseitigung grober Vorkontakte der Okklusion und Artikulation durch Einschleifen des natürlichen Gebisses oder bereits vorhandenen Zahnersatzes, je Sitzung

1
Zuzuordnende Gebührennummern
Abrechnungsart
BEB '97
GOZ
Abrechnungsbereiche
BEB '97
GOZ
Privat abrechnen
Hinweise zur Abrechnung
  • GOZ-Nr. 5200 für die Versorgung mit einer Teilprothese einschließlich einfacher Halteelemente, GOZ-Nr. 5070 für die Prothesenspannen je Spanne oder Freiendsattel immer zusätzlich
  • Die einfachen Halteelemente sind gebogene Klammer ggf. mit Auflage, wobei die Anzahl befundabhängig ist. Sollte gegossene Halteelemente gemacht werden, so ist die Prothese nach GOZ-Nr. 5210 abzurechnen.
  • Sollte die Teilprothese keine oder metallfreie Halteelemente besitzen so ist sie Analog nach §6 Abs. 1 abzurechnen.
Berechnungsfähige Materialien
  • Abformmaterial, GOZ Teil A, Allgemeine Bestimmungen
  • berechnungsfähige Materialien
  • zahntechnische Kosten § 9 GOZ

           -Konfektionszähne

Berechnungsfähige Laborpositionen