Interimsprothese zum Ersatz von 12 und 22 - PKV

Behandlungsbereich/ Versorgungsform

Zahnersatz

Abrechnungsbereiche

GOZ
BEB '97
BEB Zahntechnik
Privat abrechnen

Fallbeschreibung/ Dokumentation

01.07.: Pat. kommt in die Sprechstunde. Ihm wurden die Zähne 12 und 22 alio loco entfernt. Symptombezogene Untersuchung und Nahtentfernung. Pat. wünscht eine provisorische Versorgung. Aufgeklärt dass wir eine Interimsprothese herstellen können. Pat. ist einverstanden und möchte gleich beginnen. Abdrucke wurden genommen und ein Plan erstellt.

12.07.: Pat. kommt zum Einsetzen der Interimsprothese. Nachkontrolle der Wunden. Gegenkiefer wurde grob eingeschliffen. Umgang erklärt.

TP                
R                
B      f  f      
 18171615141312112122232425262728
 48474645444342413132333435363738
B                
R                
TP                

DatumZahnGeb.-Nr.LeistungAnz.FaktorBetrag
01.07.GOÄ
Ä1
Beratung - auch mittels Fernsprecher199.00
01.07.GOÄ
Ä5
Symptombezogene Untersuchung1804.66
01.07.12,22GOZ
3300
Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff (z.B. Tamponieren), als selbstständige Leistung, je Operationsgebiet (Raum einer zusammenhängenden Schnittführung)2657.31
01.07.GOZ
0030
Aufstellung eines schriftlichen Heil- und Kostenplans nach Befundaufnahme und ggf. Auswertung von Modellen120011.25
12.07.12,22GOZ
5200
Versorgung eines teilbezahnten Kiefers durch eine Teilprothese mit einfachen, gebogenen Haftelementen einschließlich Einschleifen der Auflagen 170039.37
12.07.12,22GOZ
3290
Kontrolle nach chirurgischem Eingriff1553.09
12.07.12,22GOZ
5070
Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke oder Prothese: Verbindung von Kronen oder Einlagefüllungen durch Brückenglieder, Prothesenspannen oder Stege, je zu überbrückende Spanne oder Freiendsattel 240044.99
12.07.GOZ
4040
Beseitigung grober Vorkontakte der Okklusion und Artikulation durch Einschleifen des natürlichen Gebisses oder bereits vorhandenen Zahnersatzes, je Sitzung 1452.53
Gesamt: 122.2

Berechnungsfähige Materialien

  • Abformmaterial, GOZ Teil A, Allgemeine Bestimmungen
  • berechnungsfähige Materialien
  • zahntechnische Kosten § 9 GOZ
    • Konfektionszähne

Hinweise zur Abrechnung

  • GOZ-Nr. 5200 für die Versorgung mit einer Teilprothese einschließlich einfacher Halteelemente, GOZ-Nr. 5070 für die Prothesenspannen je Spanne oder Freiendsattel immer zusätzlich
  • Die einfachen Halteelemente sind gebogene Klammer ggf. mit Auflage, wobei die Anzahl befundabhängig ist. Sollte gegossene Halteelemente gemacht werden, so ist die Prothese nach GOZ-Nr. 5210 abzurechnen.
  • Sollte die Teilprothese keine oder metallfreie Halteelemente besitzen so ist sie Analog nach §6 Abs. 1 abzurechnen.