Präparation und Eingliederung von OK Brücken bei einer Befundsituation für eine Modellgussprothese - GKV

Kategorie
Zahnersatz
Fallbeschreibung / Dokumentation

17 - 14, 13 - 23 , 24 - 27 Anfertigung von Brücken, vollverblendet

01.06.: Pat. kommt zur Eingehenden Untersuchung und Besprechung wegen Weiterbehandlung. Alio loco sind die Zähne 16,15,25,26 entfernt worden. Wundkontrolle durchgeführt: Wundheilung zeitgemäß. Die Zähne 24,27,17,14 haben großflächige Füllungen die insuffizient sind. Die Brücke in der Front von 13-23 muss erneuert werden da diese auch insuffizient ist. Panoramaröntgenaufnahme erstellt. Abdrücke für Planungsmodelle im OK und UK wurden hergestellt. Pat. wurde über die verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten aufgeklärt. Implantate sind aufgrund der Kieferverhältnisse nicht zu raten. Pat. möchte keine herausnehmbare Versorgung, wie Modellguss oder Teleskopprothese. Aufklärung über die Möglichkeit einer festsitzenden Brückenversorgung. Pat. wünscht eine vollverblendete Arbeit. Erstellung eines Heil- und Kostenplanes.

01.07.: Präparation der Zähne: Kontrolle und Besprechung der Behandlungsabläufe. Heil- und Kostenplan ist genehmigt worden. Vitalitätsprüfung aller Zähne im Oberkiefer. Alle sind positiv. Oberflächen- und Infiltrationsanästhesie an jedem Zahn. Entfernung der Brücke 13-23 und Abgabe der alten Brücke an den Pat. Entfernung von weichen Belegen an den zu behandelnden Zähnen. Exkavation der alten Füllungen und Kariösen Läsionen an allen zu behandelnden Zähnen. Entfernen von störender Schleimhaut mittels Kauterisation an den Zähnen 17,14,24,27. Aufbaufüllungen am Zahn 17, 27, 14, 24 mesial-okklusal-distal und an Zahn 13 und 23 jeweils mesialer und distaler Eckenaufbau, Fäden gelegt zur Darstellung der Präparationsgrenzen, Abformung mit individualisiertem Löffel und Herstellung von provisorischen Brücken 17-14, 13-23, 24-27 mit Abformung und temporärer Zementierung.

05.07.: Erneute Abdrucknahme: Abnahme der Provisorien und Reinigung der Stümpfe. Nachreinigung der Zähne im Oberkiefer. Fäden gelegt zur Darstellung der Präparationsgrenzen und erneuten Abdrucknahme mit individuellem Löffel.  Bissnahme mittels Stützstiftregistrat, Zentrikregistratur und Scharnierachsenbestimmung mit Übertragungsbogen. Auswertung des Registrates, Einstellung in individuellen Artikulator und Modellanalyse im Artikulator werden durchgeführt. Wiedereinsetzen der Provisorien mittels temporärer Zementierung.

11.07.: Einprobe: Abnahme der Provisorien und Reinigung der Stümpfe sowie Nachreinigung der Zähne im Oberkiefer. Provisorium von 13-23 ist gebrochen. Rohbrandeinprobe der Brücken mit Überprüfung der Artikulation. Neuherstellung des Provisorium 13-23 mithilfe der alten Abformung vom 01.07. und Wiedereinsetzen der neuen und alten Provisorien mittels temporärer Zementierung.

19.07: Einsetzen: Abnahme der Provisorien sowie Reinigung der Stümpfe sowie Nachreinigung der Zähne im Oberkiefer. Alles anprobiert und den Pat. vor dem endgültigen Einsetzen gezeigt. Pat. ist zufrieden. Alle drei Brücken wurden adhäsiv eingesetzt. Pat. die richtige Reinigung der Versorgung durchgesprochen und gezeigt.

Behandlungsbereich / Versorgungsform
Zahnersatz/andersartige Versorgung
Zahnschema
TP KM BM BM KM KM BM BM BM BM KM KM BM BM KM
R K-H E E TV KV-H E E E E KV-H TV E E K-H
B f ww f f ww ww b b b b ww ww f f ww f
  18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28
  48 47 46 45 44 43 42 41 31 32 33 34 35 36 37 38
B                                
R                                
TP                                
Abrechnungstabelle
Datum Zahn Geb.-Nr. Leistung Anz.
01.06. BEMA
01

Eingehende Untersuchung

1
01.06. BEMA
Ä935d

Orthopantomogramm sowie Panoramaaufnahmen oder Halbseitenaufnahmen aller Zähne des Ober- und Unterkiefers

1
01.06. OK;UK BEMA
7b

Vorbereitende Maßnahmen, Abformung, Bissnahme für das Erstellen von Modellen des Ober- und Unterkiefers zur diagnostischen Auswertung und Planung sowie schriftliche Niederlegung

1
01.07. N/A

Beratung

1
01.07. 17,14,13,23,24,27 BEMA
8

Sensibilitätsprüfung der Zähne

1
01.07. 17,14,13,23,24,27 GOZ
0080

Intraorale Oberflächenanästhesie, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich

1
01.07. 17,14,13,23,24,27 BEMA
40

Infiltrationsanästhesie

4
01.07. 13,23 BEMA
23

Entfernen einer Krone bzw. eines Brückenankers oder eines abgebrochenen Wurzelstiftes bzw. das Abtrennen eines Brückengliedes oder Steges, je Trennstelle

2
01.07. 13,23 GOZ
4050

Entfernung harter und weicher Zahnbeläge, einwurzeliger Zahn, Implantate , Brückenglieder

2
01.07. 17,14,24,27 GOZ
4055

 Entfernung harter und weicher Zahnbeläge, mehrwurzeliger Zahn

4
01.07. 17,14,24,27 GOZ
3070

Exzision von Mundschleimhaut oder Granulationsgewebe, als selbständige Leistung

4
01.07. 17,14,24,27 BEMA
13b

Präparieren einer Kavität, Füllen mit plastischem Füllmaterial einschließlich Unterfüllung, Anlegen einer Matrize oder die Benutzung anderer Hilfsmittel zur Formung der Füllung und Polieren, 
(Auszug aus dem Kommentar des G-BA: Aufbaufüllungen werden nach Nr. 13a oder 13b abgerechnet) 
- mesial-okklusal-distal - Aufbaufüllung

4
01.07. 13,23 BEMA
13b

Präparieren einer Kavität, Füllen mit plastischem Füllmaterial einschließlich Unterfüllung, Anlegen einer Matrize oder die Benutzung anderer Hilfsmittel zur Formung der Füllung und Polieren, 
(Auszug aus dem Kommentar des G-BA: Aufbaufüllungen werden nach Nr. 13a oder 13b abgerechnet, max. 2 Mal bei getrennte Kavitäten) 
- mesialer Eckenaufbau - Aufbaufüllung

2
01.07. 13,23 BEMA
13b

Präparieren einer Kavität, Füllen mit plastischem Füllmaterial einschließlich Unterfüllung, Anlegen einer Matrize oder die Benutzung anderer Hilfsmittel zur Formung der Füllung und Polieren, 
(Auszug aus dem Kommentar des G-BA: Aufbaufüllungen werden nach Nr. 13a oder 13b abgerechnet, max. 2 Mal bei getrennte Kavitäten) 
- distaler Eckenaufbau - Aufbaufüllung

2
01.07. 17,14,13,23,24,27 BEMA
12

Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen (Separieren, Beseitigen störenden Zahnfleisches, Anlegen von Spanngummi, Stillung einer übermäßigen Papillenblutung), je Sitzung, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich

2
01.07. 17,14,13,23,24,27 GOZ
5120

Provisorische Brücke im direkten Verfahren mit Abformung, je Zahn oder Implantat, einschließlich Entfernung

6
01.07. 16,15,12,11,21,22,25,26 GOZ
5140

Provisorische Brücke im direkten Verfahren mit Abformung, je Brückenspanne oder Freiendsattel, einschließlich Entfernung 

3
01.07. OK BEMA
98a

Abformung mit individuellem oder individualisiertem Löffel, je Kiefer

1
05.07. 17,14,13,23,24,27 GOZ
4060

Kontrolle nach Belagsentfernung harter und weicher Zahnbeläge oder professioneller Zahnreinigung

6
05.07. 17,14,13,23,24,27 GOZ
2030

Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen von Kavitäten, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich

2
05.07. OK GOZ
5170

Anatomische Abformung des Kiefers mit individuellem Löffel, je Kiefer

1
05.07. GOZ
8010

Registrieren der gelenkbezüglichen Zentrallage des Unterkiefers, auch Stützstiftregistrierung, je Registrat

1
05.07. GOZ
8020

Arbiträre Scharnierachsenbestimmung

1
11.07. 17,14,13,23,24,27 GOZ
4060

 Kontrolle nach Belagsentfernung harter und weicher Zahnbeläge oder professioneller Zahnreinigung

6
11.07. 13,23 GOZ
5120

Provisorische Brücke im direkten Verfahren mit Abformung, je Zahn oder Implantat, einschließlich Entfernung

2
11.07. 12-22 GOZ
5140

Provisorische Brücke im direkten Verfahren mit Abformung, je Brückenspanne oder Freiendsattel 

1
18.07. 17,14,13,23,24,27 GOZ
4060

Kontrolle nach Belagsentfernung harter und weicher Zahnbeläge oder professioneller Zahnreinigung

6
18.07. 17,14,13,23,24,27 GOZ
5010

Krone, Hohlkehl-/Stufenpräparation (Brücken-/Prothesenanker)

6
18.07. 16-15,12-22,25-26 GOZ
5070

 Brücken-/ Prothesenspannen oder Stege, je Spanne oder Freiendsattel

3
18.07. 17,14,13,23,24,27 GOZ
2197

Adhäsive Befestigung (plastische Aufbaufüllung, Stift, Inlay, Krone, Teilkrone, Veneer etc.)

6
Zuzuordnende Gebührennummern
Abrechnungsart
BEL II
BEMA
Festzuschuss
Gesetzlich abrechnen
GOZ
Privat abrechnen
Abrechnungsbereiche
BEB '97
BEL II
BEMA
Festzuschuss
Gesetzlich abrechnen
GOZ
Privat abrechnen
Hinweise zur Abrechnung

    Versorgungsform:
       Andersartig
   löst folgende Festzuschüsse aus:
       1x 3.1
       2x 1.3
       4x 1.1
       2x 3.2
       2x 4.7

  • Die Begleitleistungen für die Zähne 17,14,13,23,24,27 können über den Bema abgerechnet werden, da die Zähne "ww" sind und somit die Leistungen auch für die Regelversorgung angefallen wären.
  • Alle Begleitleistungen, die nur aufgrund einer andersartigen Versorgung notwendig sind, werden nach GOZ berechnet und sind mit dem Patienten gemäß § 8 Abs. 7 EKVZ privat zu vereinbaren.
Berechnungsfähige Materialien
  •     Abformmateralien
       berechnungsfähige Materialien
  • Anästhesie

  •    Legierung bzw. NEM
       ggf. zusätzliche Chairsideleistungen
Berechnungsfähige Laborpositionen