Behandlungsbereich/ Versorgungsform
Abrechnungsbereiche
Fallbeschreibung/ Dokumentation
01.06.: Eingehende Untersuchung und Beratung mit Panoramaschichtaufnahme und Erhebung eines Parodontalindexes. Befund: die Zähne 12-22 sind parodontal stark geschädigt und sind daher nicht mehr zu erhalten. Pat. wurde über Behandlungsablauf der Extraktion und der Versorgung aufgeklärt. Pat. möchte sich das noch überlegen. OK / UK Abdrücke für Planungsmodelle und deren Herstellung.
06.06.: Pat. kommt ohne Termin in die Praxis und wünscht erneute Besprechung. Zähne haben sich noch weiter gelockert. Pat. über Alternative Behandlungen aufgeklärt und möglichen der temporären Versorgung sowie aller möglichen definitiven Versorgungen. Beratung ca. 30 Minuten mithilfe der Planungsmodelle. Pat. entscheidet sich für ein laborgefertigtes Langzeitprovisorium, da er demnächst längere Zeit im Ausland ist.
07.06.: Kostenvoranschlag für die Versorgung wird erstellt und an Pat. geschickt. Zudem wird auch die Planung des besprochenen definitiven Zahnersatzes an Pat. geschickt.
11.07.: Entfernung der Zähne und herstellen eines Provisoriums: Erneute Besprechung und Untersuchung über den Behandlungsverlaufes sowie der Verhaltensregeln nach Extraktion und mit dem Provisorium. Oberflächen- und Intraligamentäre Anästhesien an 12-22 jeden Zahn einzeln. Abformung für Formteil. Entfernung der Zähne mit anschließender primärer Wundversorgung mittels Naht. Vorpräparation der Zähne 14,13,23,24 mit anschließender Herstellung einer provisorischen Brücke von 14-24 mithilfe eines Formteiles und temporärer Zementierung.
13.07.: Eingliederung des laborgefertigten Langzeitprovisorium: Abnahme des Provisoriums sowie Reinigung der Stümpfe. Kontrolle der Wundheilung sowie Nahtentfernung an den Zähne 12-22, Einprobe des Langzeitprovisorium mit kleinen Anpassungen. Langzeitprovisorium wurde dann adhäsiv eingesetzt.
TP | B | B | B | B | ||||||||||||
R | ||||||||||||||||
B | ww | ww | X | X | X | X | ww | ww | ||||||||
18 | 17 | 16 | 15 | 14 | 13 | 12 | 11 | 21 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | |
48 | 47 | 46 | 45 | 44 | 43 | 42 | 41 | 31 | 32 | 33 | 34 | 35 | 36 | 37 | 38 | |
B | ||||||||||||||||
R | ||||||||||||||||
TP |
Datum | Zahn | Geb.-Nr. | Leistung | Anz. | Faktor | Betrag |
01.06. | GOZ 0010 | Eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen einschließlich Erhebung des Parodontalbefundes sowie Aufzeichnung des Befundes | 1 | 100 | 5.62€ | |
01.06. | GOÄ Ä1 | Beratung, auch telefonisch | 1 | 9 | 9€ | |
01.06. | GOÄ 5004 | Panoramaschichtaufnahme der Kiefer | 1 | 0 | ||
01.06. | GOZ 4005 | Erhebung mindestens eines Gingivalindex und/oder eines Parodontalindex (z. B. des Parodontalen Screening-Index PSI) | 1 | 80 | 4.5€ | |
01.06. | GOZ 0060 | Abformung beider Kiefer für Situationsmodelle und einfache Bissfixierung einschließlich Auswertung zur Diagnose oder Planung | 1 | 260 | 14.62€ | |
06.06. | GOÄ Ä3 | Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung auch mittels Fernsprecher | 1 | 150 | 8.74€ | |
07.06. | GOZ 0030 | Aufstellung eines schriftlichen Heil- und Kostenplans nach Befundaufnahme | 1 | 200 | 11.25€ | |
11.07. | GOÄ Ä1 | Beratung, auch fernmündlich | 1 | 9 | 9€ | |
11.07. | GOÄ Ä5 | Symptombezogene Untersuchung | 1 | 80 | 4.66€ | |
11.07. | 12-22 | GOZ 0080 | Intraorale Oberflächenanästhesie, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich | 1 | 30 | 1.69€ |
11.07. | 12-22 | GOZ 0090 | Intraorale Infiltrationsanästhesie bzw. intraligamentäre Anästhesie | 4 | 60 | 13.5€ |
11.07. | 12-22 | GOZ 3000 | Entfernung eines einwurzeligen Zahnes oder eines enossalen Implantats | 4 | 70 | 15.75€ |
11.07. | 14,24 | GOZ 2270 | Provisorium im direkten Verfahren mit Abformung, je Zahn oder Implantat, einschließlich Entfernung | 2 | 270 | 30.37€ |
11.07. | 13,23 | GOZ 5120 | Provisorische Brücke im direkten Verfahren mit Abformung, je Zahn oder Implantat, einschließlich Entfernung | 2 | 240 | 27€ |
11.07. | 12-22 | GOZ 5140 | Provisorische Brücke im direkten Verfahren mit Abformung, je Brückenspanne oder Freiendsattel, einschließlich Entfernung | 1 | 80 | 4.5€ |
13.07. | 12-22 | GOZ 3300 | Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff | 1 | 65 | 3.66€ |
13.07. | 13,14,23,24 | GOZ 7080 | Versorgung eines Kiefers mit einem festsitzenden laborgefertigten Provisorium (einschließlich Vorpräparation) im indirekten Verfahren, je Zahn oder je Implantat, einschließlich Entfernung | 4 | 600 | 134.98€ |
13.07. | 12-22 | GOZ 7090 | Versorgung eines Kiefers mit einem laborgefertigten Provisorium im indirekten Verfahren, je Brückenglied, einschließlich Entfernung | 4 | 270 | 60.74€ |
13.07. | 14,13,23,24 | GOZ 2197 | Adhäsive Befestigung | 4 | 130 | 29.25€ |
Berechnungsfähige Materialien
- Abformmaterial, GOZ Teil A, Allgemeine Bestimmungen
- berechnungsfähige Materialien
- Anästhetikum
- Nahtmaterial
- Provisorien
- zahntechnische Kosten
Berechnungsfähige Laborpositionen
Hinweise zur Abrechnung
- 14-24 wurde zunächst eine provisorische Brücke erstellt und eingesetzt, bis zur Fertigstellung und Eingliederung des Langzeitprovisoriums (Tragedauer des Langzeitprovisoriums mindestens 3 Monate).
- Sollte das laborgefertigte Langzeitprovisorium metallarmiert sein, so ist im Labor zusätzlich der BEB Position 1403 sowie die verwendete Legierung abrechenbar.
Sollte das Langzeitprovisorium keine 3 Monate im Kiefer sein, so ist diese nach GOZ-Position 2270, 5120 und 5140 abzurechnen.
Die Entfernung des Langzeitprovisorium kann, sollte es fest zementiert worden sein, kann nach der GOZ-Position 2290 abgerechnet werden.
Ein Abnahmen und Wiedereingliedern eines Langzeitprovisorium ist mit der GOZ-Position 7080 bzw, 7090 abgegolten und kann nicht erneut berechnet werden.
Die GOZ-Position 7090 ist je Brückenglied abrechnenbar - in unserem Fall deshalb 4 mal- die GOZ-Position 5140 hingegen ist je Spanne abrechenbar - in unserem Fall deshalb nur einmal -.