Umarbeitung der vorhandenen OK Prothese zur Verbandsplatte nach chirurgischem Eingriff - PKV

Kategorie
Chirurgie
Fallbeschreibung / Dokumentation

Umarbeitung der vorhandenen OK Prothese zur Verbandsplatte nach chirurgischem Eingriff

01.08.: Symptombezogene Untersuchung und Beratung. Pat. kommt mit Beschwerden in die Praxis. Die Zähne 17,14,24,25 sind stark zerstört und müssen entfernt werden. Pat. nimmt starke Blutverdünner daher keine sofortige Extraktion möglich. Aufgrund der vermutlich starken Nachblutung Pat. über Verbandsplatte aufgeklärt. Pat. ist damit einverstanden, dass die alte Prothese zur Verbandsplatte umgearbeitet wird. Vor der Extraktion muss mit Hausarzt und Kardiologen das Absetzten der Medikation besprochen werden.

15.08.: Pat. kommt in die Praxis für Abformung und Abgabe der Prothese zum Umarbeiten. Termin ist morgen für die Extraktion der Zähne. Absetzen der Medikation wurde bereits mit Absprache der behandelnden Ärzte geklärt.

16.08.: Pat. kommt zur Extraktion und Einsetzen der Verbandsplatte. Oberflächen und Infiltrationsanästhesie der Zähne 17, 14, 24, 25. Osteotomie der Zähne notwendig da diese mehrfach gebrochen sind beim Versuch der Entfernung. Stillen einer übermäßigen Blutung durch Knochenbolzung regio 24,25 notwendig. Plastische Deckung der offenen Kieferhöhe regio 17. Einsetzen der Verbandsplatte. Pat. wurde über Verhalten nach der Extraktion besonders aufgrund der Mund-Antrum-Verbindung im 1. Quadranten aufgeklärt.

17.08.: Nachkontrolle

23.08.: Nahtentfernung regio 17, 14, 24, 25

Behandlungsbereich / Versorgungsform
Schienen und Aufbissbehelfe
Abrechnungstabelle
Datum Zahn Geb.-Nr. Leistung Anz.
01.08. N/A

Beratung auch mittels Fernsprecher

1
01.08. N/A

Symptombezogene Untersuchung

1
16.08. 17,14,24,25 GOZ
0080

 Intraorale Oberflächenanästhesie, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich

2
16.08. 17,14,24,25 GOZ
0090

 Intraorale Infiltrationsanästhesie

4
16.08. 17,14,24,25 GOZ
3030

Entfernung eines Zahnes / Implantats durch Osteotomie

4
03.04. N/A N/A 1
16.08. GOZ
0500

Zuschlag bei nichtstationärer Durchführung von zahnärztlich-chirurgischen Leistungen, die mit Punktzahlen von 250 bis 499 Punkten bewertet sind, oder zu den Leistungen nach den Nummern 4090 oder 4130

1
16.08. 25,24 GOZ
3060

Stillung einer Blutung durch Abbinden/Umstechen/Bolzung, je Op.-Gebiet

1
16.08. 17 GOZ
3090

 Plastischer Verschluss eröffnete Kieferhöhle

1
16.08. OK N/A

Anlegen von Stütz-, Halte- oder Hilfsvorrichtungen

1
17.08. 17,14,24,25 GOZ
3290

 Kontrolle nach chirurgischem Eingriff

2
23.08. 17,14,24,25 GOZ
3300

 Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff

2
Zuzuordnende Gebührennummern
Abrechnungsart
GOÄ
GOZ
Privat abrechnen
Abrechnungsbereiche
BEB '97
GOÄ
GOZ
Privat abrechnen
Hinweise zur Abrechnung
  • Verbandplatten im Zusammenhang mit chirurgischen Maßnahmen können nach der Nr. Ä2700 berechnet werden.
  • abrechenbar je Kiefer
  • zzgl. Materialkosten gem. § 10 GOÄ
  • zzgl. Material- und Laborkosten gem. § 9 GOÄ
Berechnungsfähige Materialien
  • Abformmaterial
  • Anästhetikum
  • ggf. Atraumatisches Nahtmaterial
Berechnungsfähige Laborpositionen