2700 Anlegen von Stütz-, Halte- oder Hilfsvorrichtungen

GOÄ Kategorie
L. Chirurgie, Orthopädie
Nummern
Gebührenziffer
2700
Grundlegendes
Behandlungsbereich
Schienen und Aufbissbehelfe
Beschreibung

Anlegen von Stütz-, Halte- oder Hilfsvorrichtungen (z. B. Verbandsplatte, Pelotte) am Ober- oder Unterkiefer oder bei Kieferklemme

Abrechnungsart
BEMA
Gesetzlich abrechnen
GOÄ
GOZ
Privat abrechnen
Nummern
BEMA Bewertungszahl
39
Abrechenbar je
Kiefer
Kommentartext
  1. abrechenbar je Kiefer
  2. zusätzlich berechenbar sind Praxisverbrauchsmaterial (Abformmaterialien, Kunststoff, Draht, weitere Schienungs- und Fixationselemente), Versandkosten an das gewerbliche Labor, Zahntechnische Leistungen: Material- und Laborkosten z.B. für Stütz-, Halte- und Hilfsvorrichtungen oder Schienen/Schienungen
  3. Bei Verletzungen des Gesichtsschädels/Kiefergelenkserkrankungen erfolgt die Abrechnung auf dem KBR-Abrechnungsformular.
Kommentarquelle
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss
Nummern
Punktzahl
350
Faktor
(1.0) 19.68 €
(2.3) 45.27 €
(3.5) 68.9 €
Abrechenbar je
Kiefer
  • Die Leistung ist z. B. abrechenbar für Verbandplatten nach chirurgischen oder parodontal-chirurgischen Eingriffen, für Schnarch-Therapie-Geräte, Trinkplatten bei Lippen-Kiefer-Gaumenspalten und das Eingliedern von Bohrschablonen zur Positionierung von Implantaten.
Kommentartext
  1. Verbandplatten im Zusammenhang mit chirurgischen Maßnahmen können nach der Nr. Ä2700 berechnet werden.
  2. abrechenbar je Kiefer
  3. zzgl. Materialkosten gem. § 10 GOÄ
  4. zzgl. Material- und Laborkosten gem. § 9 GOÄ
Kommentarquelle
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss