GOÄ Kategorie
L. Chirurgie, Orthopädie
Grundlegendes
Behandlungsbereich
Schienen und Aufbissbehelfe
Beschreibung
Anlegen von Stütz-, Halte- oder Hilfsvorrichtungen (z. B. Verbandsplatte, Pelotte) am Ober- oder Unterkiefer oder bei Kieferklemme
Abrechnungsart
BEMA
Gesetzlich abrechnen
GOÄ
GOZ
Privat abrechnen
Gesetzlich abrechnen
Berechnung daneben ausgeschlossen
Kommentare & Hinweise
Kommentartext
- abrechenbar je Kiefer
- zusätzlich berechenbar sind Praxisverbrauchsmaterial (Abformmaterialien, Kunststoff, Draht, weitere Schienungs- und Fixationselemente), Versandkosten an das gewerbliche Labor, Zahntechnische Leistungen: Material- und Laborkosten z.B. für Stütz-, Halte- und Hilfsvorrichtungen oder Schienen/Schienungen
- Bei Verletzungen des Gesichtsschädels/Kiefergelenkserkrankungen erfolgt die Abrechnung auf dem KBR-Abrechnungsformular.
Kommentarquelle
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss
Abrechnungsbeispiele
Privat abrechnen
Leistungsinhalt
- Die Leistung ist z. B. abrechenbar für Verbandplatten nach chirurgischen oder parodontal-chirurgischen Eingriffen, für Schnarch-Therapie-Geräte, Trinkplatten bei Lippen-Kiefer-Gaumenspalten und das Eingliedern von Bohrschablonen zur Positionierung von Implantaten.
zusätzlich berechnungsfähig
Kommentare & Hinweise
Kommentartext
- Verbandplatten im Zusammenhang mit chirurgischen Maßnahmen können nach der Nr. Ä2700 berechnet werden.
- abrechenbar je Kiefer
- zzgl. Materialkosten gem. § 10 GOÄ
- zzgl. Material- und Laborkosten gem. § 9 GOÄ
Kommentarquelle
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss