Gebührenziffer:
2700
Behandlungsbereich:
Schienen und Aufbissbehelfe
Beschreibung
Anlegen von Stütz-, Halte- oder Hilfsvorrichtungen (z. B. Verbandsplatte, Pelotte) am Ober- oder Unterkiefer oder bei Kieferklemme
Gesetzlich abrechenbar
BEMA Bewertungszahl:
39
Abrechenbar je:
Kiefer
Berechnung daneben ausgeschlossen
Kommentare / Hinweise
- abrechenbar je Kiefer
- zusätzlich berechenbar sind Praxisverbrauchsmaterial (Abformmaterialien, Kunststoff, Draht, weitere Schienungs- und Fixationselemente), Versandkosten an das gewerbliche Labor, Zahntechnische Leistungen: Material- und Laborkosten z.B. für Stütz-, Halte- und Hilfsvorrichtungen oder Schienen/Schienungen
- Bei Verletzungen des Gesichtsschädels/Kiefergelenkserkrankungen erfolgt die Abrechnung auf dem KBR-Abrechnungsformular.
Kommentarquelle:
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss
Privat abrechnen
Punktzahl:
350
(1) 20,40 €
(2.3) 46,92 €
(3.5) 71,40 €
Abrechenbar je:
Kiefer
Leistungsinhalt
- Die Leistung ist z. B. abrechenbar für Verbandplatten nach chirurgischen oder parodontal-chirurgischen Eingriffen, für Schnarch-Therapie-Geräte, Trinkplatten bei Lippen-Kiefer-Gaumenspalten und das Eingliedern von Bohrschablonen zur Positionierung von Implantaten.
Kommentare
- Verbandplatten im Zusammenhang mit chirurgischen Maßnahmen können nach der Nr. Ä2700 berechnet werden.
- abrechenbar je Kiefer
- zzgl. Materialkosten gem. § 10 GOÄ
- zzgl. Material- und Laborkosten gem. § 9 GOÄ
Kommentarquelle:
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss
Gerichtsurteil
Beschlossen durch
Oberlandesgericht
Landesgericht
Sozialgericht: