Behandlungsbereich/ Versorgungsform
Abrechnungsbereiche
Fallbeschreibung/ Dokumentation
Abnahme und Wiederbefestigung einer Hybridbrücke 43-31:
01.07.: Pat. kommt zur eingehenden Untersuchung. Hierbei wird festgestellt, dass sich die Hybridbrücke 43-31 gelockert ist. Pat. hat keine Beschwerden, die Hybridbrücke ist über 5 Jahre alt. Röntgenzahnfilm der regio 43 erstellt. PSI-Befund wurde aufgenommen und den Pat. mitgegeben. Funktionsfähigkeit der Brücke sieht soweit gut aus. Den Pat. aufgeklärt, dass Brücke abgenommen und neu wiederbefestigt werden müsste um zu sehen ob Implantat oder Zahn locker ist. Pat. ist damit einverstanden und wurde über die Mehrkosten aufgeklärt. Zahn 43 wird, mittels einer Oberflächenvereisung und einer Intraligamentären Anästhesie betäubt. Die Brücke wird entfernt, der Zahnstumpf und das Implantatabutment werden gereinigt, harte und weiche Belege entfernt und auf Lockerung geprüft. Keine Lockerung erkennbar, Zahnstumpf sieht gut aus und nach Sondierung des Implantates ist die Funktionsfähigkeit gegeben und keine Periimplantitis erkennbar. Die Brücke wird adhäsiv wiederbefestigt (Metallfläche).
TP | ||||||||||||||||
R | ||||||||||||||||
B | ||||||||||||||||
18 | 17 | 16 | 15 | 14 | 13 | 12 | 11 | 21 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | |
48 | 47 | 46 | 45 | 44 | 43 | 42 | 41 | 31 | 32 | 33 | 34 | 35 | 36 | 37 | 38 | |
B | k | sb | sb | sk | ||||||||||||
R | ||||||||||||||||
TP |
Datum | Zahn | Geb.-Nr. | Leistung | Anz. | Faktor | Betrag |
01.07. | BEMA 01 | Eingehende Untersuchung | 1 | 18 | 18€ | |
01.07. | 43 | BEMA Ä925a | Röntgen, bis zwei Aufnahmen | 1 | 12 | 12€ |
01.07. | BEMA 04 | Erhebung Parodontaler Screening-Index | 1 | 12 | 12€ | |
01.07. | 43 | GOZ 0080 | Intraorale Oberflächenanästhesie, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich | 1 | 30 | 1.69€ |
01.07. | 43 | GOZ 0090 | Intraorale Infiltrationsanästhesie | 1 | 60 | 3.37€ |
01.07. | 31,43 | GOZ 2290 | Entfernung Inlay / Krone oder Trennung Brückenglied o.Ä. | 2 | 180 | 20.25€ |
01.07. | 43,31 | GOZ 4050 | Entfernung harter und weicher Zahnbeläge, einwurzeliger Zahn, Implantate , Brückenglieder | 2 | 10 | 1.12€ |
01.07. | 43-31 | GOZ 5110 | Wiedereingliederung einer endgültigen Brücke nach Wiederherstellung der Funktion | 1 | 360 | 20.25€ |
01.07. | 43,31 | GOZ 2197 | Adhäsive Befestigung (plastische Aufbaufüllung, Stift, Inlay, Krone, Teilkrone, Veneer etc.) | 2 | 130 | 14.62€ |
Berechnungsfähige Materialien
- Anästhesiematerial
Berechnungsfähige Laborpositionen
Hinweise zur Abrechnung
Versorgungsform:
Andersartige Versorgung
Löst folgenden Festzuschuss aus:
1 x 7.4
Kommentar zum Festzuschuss 7.4 aus Liebold/Raff/Wissing in Verbindung mit der KZBV:
Für das Rezementieren von zahngetragenen Ankerkronen bei Hybridbrücken, bei welcher natürliche Zähne und Implantate als Pfeiler dienen, sind keine Festzuschüsse ansetzbar. Festzuschüsse fallen bei Hybridbrücken nur an für die rezementierbaren implantatgetragenen Brückenanker. Entsprechend den Zahnersatz-Richtlinien und der Beschreibung des Befundes 7.4 in den Festzuschuss-Richtlinien sind bei Befund 7.4 nur Regelversorgungen und andersartige Versorgungen, jedoch keine gleichartigen Versorgungen gegeben. Nach der Gemeinsamen Erläuterung der KZBV und der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Kombinierbarkeit der Befunde, für die Festzuschüsse gewährt werden, sind die Befunde 7.3, 7.4 und 7.7 grundsätzlich nur untereinander und nicht mit anderen Befunden/Befundklassen kombinierbar.
Für die Begleitleistungen nach GOZ ist ein Formular nach § 8 Abs. 7 BMV-Z auszustellen und zu unterschreiben.
Weitere Möglichen Positionen:
Sollte ein Test zur Messung der Osseointegration bzw. Stabilitätsmessung durchgeführt werden, so ist dies Analog nach §6 Abr. 1 GOZ zur berechnen