Wiederbefestigung einer Hybridbrücke 43-31 - PKV

Kategorie
Zahnersatz
Fallbeschreibung / Dokumentation

Abnahme und Wiederbefestigung einer Hybridbrücke 43-31:

01.07.: Pat. kommt zur eingehenden Untersuchung. Hierbei wird festgestellt, dass sich die Hybridbrücke 43-31 gelockert ist. Pat. hat keine Beschwerden, die Hybridbrücke ist über 5 Jahre alt. Röntgenzahnfilm der regio 43 erstellt. PSI-Befund wurde aufgenommen und den Pat. mitgegeben. Funktionsfähigkeit der Brücke sieht soweit gut aus. Den Pat. aufgeklärt, dass Brücke abgenommen und neu wiederbefestigt werden müsste um zu sehen ob Implantat oder Zahn locker ist. Pat. ist damit einverstanden und wurde über die Mehrkosten aufgeklärt. Zahn 43 wird, mittels einer Oberflächenvereisung und einer Intraligamentären Anästhesie betäubt.  Die Brücke wird entfernt, der Zahnstumpf und das Implantatabutment werden gereinigt, harte und weiche Belege entfernt und auf Lockerung geprüft. Keine Lockerung erkennbar, Zahnstumpf sieht gut aus und nach Sondierung des Implantates ist die Funktionsfähigkeit gegeben und keine Periimplantitis erkennbar. Die Brücke wird adhäsiv wiederbefestigt (Metallfläche).

Behandlungsbereich / Versorgungsform
Zahnersatz
Zahnschema
TP                                
R                                
B                                
  18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28
  48 47 46 45 44 43 42 41 31 32 33 34 35 36 37 38
B           k sb sb sk              
R                        
TP                        
Abrechnungstabelle
Datum Zahn Geb.-Nr. Leistung Anz.
01.07. GOZ
0010

Eingehende Untersuchung

1
01.07. N/A

Beratung, auch telefonisch

1
01.07. 43 N/A

Strahlendiagnostik, Zähne, je Projektion

1
01.07. GOZ
4005

Erhebung mindestens eines Gingivalindex und / oder Parodontalindex

1
01.07. 43 GOZ
0080

 Intraorale Oberflächenanästhesie, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 

1
01.07. 43 GOZ
0090

Intraorale Infiltrationsanästhesie

1
01.07. 31,43 GOZ
2290

Entfernung Inlay / Krone oder Trennung Brückenglied o.Ä.

2
01.07. 43,31 GOZ
4050

Entfernung harter und weicher Zahnbeläge, einwurzeliger Zahn, Implantate , Brückenglieder

2
01.07. 43-31 GOZ
5110

Wiedereingliederung einer endgültigen Brücke nach Wiederherstellung der Funktion

1
01.07. 43,31 GOZ
2197

Adhäsive Befestigung (plastische Aufbaufüllung, Stift, Inlay, Krone, Teilkrone, Veneer etc.)

2
Zuzuordnende Gebührennummern
Abrechnungsart
BEB '97
GOZ
Privat abrechnen
Abrechnungsbereiche
BEB '97
GOZ
Privat abrechnen
Hinweise zur Abrechnung

Sollte ein Test zur Messung der Osseointegration bzw. Stabilitätsmessung durchgeführt werden, so ist dies Analog nach §6 Abr. 1 GOZ zur berechnen ;

Berechnungsfähige Materialien

Anästhesiematerial

Berechnungsfähige Laborpositionen