Leistungsinhalt
Aufbissschiene mit adjustierter Oberfläche
- Grundleistung für die Herstellung eines Aufbissbehelfs mit adjustierter Oberfläche unter Verwendung eines Mittelwertartikulators
Dokumentation Laborauftrag/Kartei
• Kieferangabe
• Art /Hersteller des verwendeten Materials
• Herstellungsort: Eigenlabor (Name des ZT), Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)
Abrechnungsbestimmungen
• Werden an einem Aufbissbehelf in zahnlosen Kieferabschnitten konfektionierte Zähne angebracht, sind die L-Nrn. 302 0 und 362 0, nicht jedoch die L-Nrn. 301 0 oder 361 0 abrechenbar.
• Sind Halte- und/oder Stützvorrichtungen sowie weitere Funktionsaufbisse erforderlich, können diese zusätzlich abgerechnet werden.
Beachte
• BEL-Nr. 710 0 für Funktionsaufbisse zusätzlich je FZ-Gebiet oder Kieferhälfte berechenbar
• Herstellung muss unter Verwendung eines Mittelwertartikulators erfolgen
• eine Verwendung von Weich- oder Sonderkunststoff ist zuzüglich des Materials abrechenbar.
• Dublieren und das daraus resultierende Modell sind zusätzlich berechenbar
• bei Erfordernis von zusätzlichen Halteelementen sind diese separat nach BEL Nr. 380 0, 381 abrechenbar
• FAL Leistungen , wie Gesichtsbogen sind separta nach BEB zu vereinbaren
Hinweis:
• regionale Unterschiede möglich. Bitte die entsprechenden Regelungen des KZV-Bereichs beachten.
Zahnärztliche Leistungen, die in Zusammenhang mit der BEL-Leistung berechnet werden können
Verbrauchsmaterial
• regionale Unterschiede möglich. Bitte die entsprechenden Regelungen des KZV-Bereichs beachten.
Kommentare / Hinweise
Gemeinsames Rundschreiben zur Einführung des BEL II vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV - Spitzenverband) / Verband Deutscher Zahntechniker - Innungen (VDZI) (Stand 19.03.2014)
- BEL-Nr. 401 0
- Die bisher unter den BEL-Nrn. 401 1, 401 2 und 401 3 geführten Aufbissbehelfe mit adjustierter Oberfläche wurden in der neuen BEL-Nr. 401 0 zusammengefasst.
- Bei der Festsetzung des Preises für die BEL-Nr. 401 0 gehen der VDZI und der GKV-SV daher davon aus, dass der Preis für die BEL-Nr. 401 1, 401 2 und 401 3 BEL II - 2006 als Ausgangsbasis für die Preisverhandlungen zur BEL-Nr. 401 0 zu Grunde gelegt wird.
- BEL-Nrn. 401 0, 402 0 und 403 0
- Die in Satz 2 der Erläuterungen zur Abrechnung zu den L-Nrn. 401 0, 402 0 und 403 0 enthaltene Formulierung zu den Halte- und Stützelementen ist so anzuwenden, dass im Falle des Erfordernisses eines Halte- oder Stützelements zuerst auf die Elemente aus der Leistungsgruppe 3 zurückzugreifen ist und danach auf die Elemente aus der Leistungsgruppe 7.
Erläuterung zum Leistungsinhalt
Grundleistungen für die Herstellung eines Aufbissbehelfs mit adjustierter Oberfläche unter Verwendung eines Mittelwertartikulators.
Hierzu zählen Aufbissschiene, Knirscherschiene und Bissführungsplatte
Erläuterungen zur Abrechnung
• Werden an einem Aufbissbehelf in zahnlosen Kieferabschnitten konfektionierte Zähne angebracht, sind die L-Nrn. 302 0 und 362 0, nicht jedoch die L-Nrn. 301 0 oder 361 0 abrechenbar.
• Sind Halte- und/oder Stützvorrichtungen sowie weitere Funktionsaufbisse erforderlich, können diese zusätzlich abgerechnet werden.