401 0 Aufbissbehelf mit adjustierter Oberfläche

Kategorie
Teil 4 Aufbissbehelfe
Nummern
BEL-Nr.
401 0
Leistungsinhalt

Aufbissschiene mit adjustierter Oberfläche

  • Grundleistung für die Herstellung eines Aufbissbehelfs mit adjustierter Oberfläche unter Verwendung eines Mittelwertartikulators
Beachte
  • Konfektionszähne können zusätzlich  berechnet  werden  ( BEL-Nr  302 0 „Aufstellen Wachs- oder Kunststoff je Zahn und BEL - Nr.  362 0 „Fertigstellen je Zahn“ )
  • BEL-Nr. 710 0  für Funktionsaufbisse zusätzlich je FZ-Gebiet oder Kieferhälfte berechenbar
  • Herstellung muss unter Verwendung  eines Mittelwertartikulators erfolgen
  • eine Verwendung von Weich- oder Sonderkunststoff ist zuzüglich des Materials abrechenbar.
  • Dublieren und das daraus resultierende Modell sind zusätzlich berechenbar
  • bei Erfordernis von zusätzlichen Halteelementen sind diese separat nach BEL Nr. 380 0, 381 abrechenbar
  • FAL Leistungen , wie Gesichtsbogen sind  separat nach BEB zu  vereinbaren

Hinweis:

  • regionale Unterschiede möglich. Bitte die entsprechenden Regelungen des KZV-Bereichs beachten.
     
Höchstpreis Fremdlabor
95.50€
Dokumentation Laborauftrag/Kartei
  • Kieferangabe
  • Art /Hersteller des verwendeten Materials
  • Herstellungsort: Eigenlabor (Name des ZT), Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)
Abrechenbar je
je Kiefer
Abrechnungsbestimmungen
  • Werden an einem Aufbissbehelf in zahnlosen Kieferabschnitten konfektionierte Zähne angebracht, sind die L-Nrn. 302 0 und 362 0, nicht jedoch die L-Nrn. 301 0 oder 361 0 abrechenbar.
  • Sind Halte- und/oder Stützvorrichtungen sowie weitere Funktionsaufbisse erforderlich, können diese zusätzlich abgerechnet werden.
Zahnärztliche Leistungen, die in Zusammenhang mit der BEL-Leistung berechnet werden können
Verbrauchsmaterial

Hinweis:

  • regionale Unterschiede möglich. Bitte die entsprechenden Regelungen des KZV-Bereichs beachten.
Kommentare und Hinweise
Kommentartext

Gemeinsames Rundschreiben zur Einführung des BEL II vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV - Spitzenverband) / Verband Deutscher Zahntechniker - Innungen (VDZI) (Stand 19.03.2014)

  • BEL-Nr. 401 0
  • Die bisher unter den BEL-Nrn. 401 1, 401 2 und 401 3 geführten Aufbissbehelfe mit adjustierter Oberfläche wurden in der neuen BEL-Nr. 401 0 zusammengefasst.
  • Bei der Festsetzung des Preises für die BEL-Nr. 401 0 gehen der VDZI und der GKV-SV daher davon aus, dass der Preis für die BEL-Nr. 401 1, 401 2 und 401 3 BEL II - 2006 als Ausgangsbasis für die Preisverhandlungen zur BEL-Nr. 401 0 zu Grunde gelegt wird.

 

  • BEL-Nrn. 401 0, 402 0 und 403 0
  • Die in Satz 2 der Erläuterungen zur Abrechnung zu den L-Nrn. 401 0, 402 0 und 403 0 enthaltene Formulierung zu den Halte- und Stützelementen ist so anzuwenden, dass im Falle des Erfordernisses eines Halte- oder Stützelements zuerst auf die Elemente aus der Leistungsgruppe 3 zurückzugreifen ist und danach auf die Elemente aus der Leistungsgruppe 7.
Kommentarquelle
Gemeinsames Rundschreiben zur Einführung des BEL II vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV - Spitzenverband) / Verband Deutscher Zahntechniker - Innungen (VDZI)
Kommentartext

Erläuterung zum Leistungsinhalt

Grundleistungen für die Herstellung eines Aufbissbehelfs mit adjustierter Oberfläche unter Verwendung eines Mittelwertartikulators.
Hierzu zählen Aufbissschiene, Knirscherschiene und Bissführungsplatte


Erläuterungen zur Abrechnung

  • Werden an einem Aufbissbehelf in zahnlosen Kieferabschnitten konfektionierte Zähne angebracht, sind die L-Nrn. 302 0 und 362 0, nicht jedoch die L-Nrn. 301 0 oder 361 0 abrechenbar.
  • Sind Halte- und/oder Stützvorrichtungen sowie weitere Funktionsaufbisse erforderlich, können diese zusätzlich abgerechnet werden.
Kommentarquelle
GKV-Spitzenverband und VDZI
zusätzlich berechnungsfähig
Berechnung daneben ausgeschlossen
Abrechnungsart
BEL II
Gesetzlich abrechnen