401 0 Aufbissbehelf mit adjustierter Oberfläche

BEL-Nr.:
401 0

Leistungsinhalt

Aufbissschiene mit adjustierter Oberfläche

  • Grundleistung für die Herstellung eines Aufbissbehelfs mit adjustierter Oberfläche unter Verwendung eines Mittelwertartikulators

Dokumentation Laborauftrag/Kartei

• Kieferangabe
• Art /Hersteller des verwendeten Materials
• Herstellungsort: Eigenlabor (Name des ZT), Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)

Abrechenbar je: 
je Kiefer

Abrechnungsbestimmungen

•  Werden an einem Aufbissbehelf in zahnlosen Kieferabschnitten konfektionierte Zähne angebracht, sind die L-Nrn. 302 0 und 362 0, nicht jedoch die L-Nrn. 301 0 oder 361 0 abrechenbar.
• Sind Halte- und/oder Stützvorrichtungen sowie weitere Funktionsaufbisse erforderlich, können diese zusätzlich abgerechnet werden.

Beachte

• Konfektionszähne können zusätzlich berechnet werden ( BEL-Nr 302 0 „Aufstellen Wachs- oder Kunststoff je Zahn und BEL - Nr. 362 0 „Fertigstellen je Zahn“ )
• BEL-Nr. 710 0 für Funktionsaufbisse zusätzlich je FZ-Gebiet oder Kieferhälfte berechenbar
• Herstellung muss unter Verwendung eines Mittelwertartikulators erfolgen
• eine Verwendung von Weich- oder Sonderkunststoff ist zuzüglich des Materials abrechenbar.
• Dublieren und das daraus resultierende Modell sind zusätzlich berechenbar
• bei Erfordernis von zusätzlichen Halteelementen sind diese separat nach BEL Nr. 380 0, 381 abrechenbar

• FAL Leistungen , wie Gesichtsbogen sind separta nach BEB zu vereinbaren

Hinweis:
• regionale Unterschiede möglich. Bitte die entsprechenden Regelungen des KZV-Bereichs beachten.

Zahnärztliche Leistungen, die in Zusammenhang mit der BEL-Leistung berechnet werden können

Verbrauchsmaterial

Hinweis:
• regionale Unterschiede möglich. Bitte die entsprechenden Regelungen des KZV-Bereichs beachten.

Kommentare / Hinweise

Gemeinsames Rundschreiben zur Einführung des BEL II vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV - Spitzenverband) / Verband Deutscher Zahntechniker - Innungen (VDZI) (Stand 19.03.2014)

  • BEL-Nr. 401 0
    • Die bisher unter den BEL-Nrn. 401 1, 401 2 und 401 3 geführten Aufbissbehelfe mit adjustierter Oberfläche wurden in der neuen BEL-Nr. 401 0 zusammengefasst.
    • Bei der Festsetzung des Preises für die BEL-Nr. 401 0 gehen der VDZI und der GKV-SV daher davon aus, dass der Preis für die BEL-Nr. 401 1, 401 2 und 401 3 BEL II - 2006 als Ausgangsbasis für die Preisverhandlungen zur BEL-Nr. 401 0 zu Grunde gelegt wird.
  • BEL-Nrn. 401 0, 402 0 und 403 0
    • Die in Satz 2 der Erläuterungen zur Abrechnung zu den L-Nrn. 401 0, 402 0 und 403 0 enthaltene Formulierung zu den Halte- und Stützelementen ist so anzuwenden, dass im Falle des Erfordernisses eines Halte- oder Stützelements zuerst auf die Elemente aus der Leistungsgruppe 3 zurückzugreifen ist und danach auf die Elemente aus der Leistungsgruppe 7.
Kommentarquelle:
Gemeinsames Rundschreiben zur Einführung des BEL II vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV - Spitzenverband) / Verband Deutscher Zahntechniker - Innungen (VDZI)

Erläuterung zum Leistungsinhalt

Grundleistungen für die Herstellung eines Aufbissbehelfs mit adjustierter Oberfläche unter Verwendung eines Mittelwertartikulators.
Hierzu zählen Aufbissschiene, Knirscherschiene und Bissführungsplatte

Erläuterungen zur Abrechnung

• Werden an einem Aufbissbehelf in zahnlosen Kieferabschnitten konfektionierte Zähne angebracht, sind die L-Nrn. 302 0 und 362 0, nicht jedoch die L-Nrn. 301 0 oder 361 0 abrechenbar.

• Sind Halte- und/oder Stützvorrichtungen sowie weitere Funktionsaufbisse erforderlich, können diese zusätzlich abgerechnet werden.

Kommentarquelle:
GKV-Spitzenverband und VDZI