Leistungsinhalt
Aufbissschiene mit adjustierter Oberfläche
- Grundleistung für die Herstellung eines Aufbissbehelfs mit adjustierter Oberfläche unter Verwendung eines Mittelwertartikulators
Beachte
- Konfektionszähne können zusätzlich berechnet werden ( BEL-Nr 302 0 „Aufstellen Wachs- oder Kunststoff je Zahn und BEL - Nr. 362 0 „Fertigstellen je Zahn“ )
- BEL-Nr. 710 0 für Funktionsaufbisse zusätzlich je FZ-Gebiet oder Kieferhälfte berechenbar
- Herstellung muss unter Verwendung eines Mittelwertartikulators erfolgen
- eine Verwendung von Weich- oder Sonderkunststoff ist zuzüglich des Materials abrechenbar.
- Dublieren und das daraus resultierende Modell sind zusätzlich berechenbar
- bei Erfordernis von zusätzlichen Halteelementen sind diese separat nach BEL Nr. 380 0, 381 abrechenbar
- FAL Leistungen , wie Gesichtsbogen sind separat nach BEB zu vereinbaren
Hinweis:
- regionale Unterschiede möglich. Bitte die entsprechenden Regelungen des KZV-Bereichs beachten.
Höchstpreis Fremdlabor
95.50€
Dokumentation Laborauftrag/Kartei
- Kieferangabe
- Art /Hersteller des verwendeten Materials
- Herstellungsort: Eigenlabor (Name des ZT), Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)
Abrechenbar je
Abrechnungsbestimmungen
- Werden an einem Aufbissbehelf in zahnlosen Kieferabschnitten konfektionierte Zähne angebracht, sind die L-Nrn. 302 0 und 362 0, nicht jedoch die L-Nrn. 301 0 oder 361 0 abrechenbar.
- Sind Halte- und/oder Stützvorrichtungen sowie weitere Funktionsaufbisse erforderlich, können diese zusätzlich abgerechnet werden.
Zahnärztliche Leistungen, die in Zusammenhang mit der BEL-Leistung berechnet werden können
Verbrauchsmaterial
Hinweis:
- regionale Unterschiede möglich. Bitte die entsprechenden Regelungen des KZV-Bereichs beachten.
Kommentare und Hinweise
Kommentartext
Gemeinsames Rundschreiben zur Einführung des BEL II vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV - Spitzenverband) / Verband Deutscher Zahntechniker - Innungen (VDZI) (Stand 19.03.2014)
- BEL-Nr. 401 0
- Die bisher unter den BEL-Nrn. 401 1, 401 2 und 401 3 geführten Aufbissbehelfe mit adjustierter Oberfläche wurden in der neuen BEL-Nr. 401 0 zusammengefasst.
- Bei der Festsetzung des Preises für die BEL-Nr. 401 0 gehen der VDZI und der GKV-SV daher davon aus, dass der Preis für die BEL-Nr. 401 1, 401 2 und 401 3 BEL II - 2006 als Ausgangsbasis für die Preisverhandlungen zur BEL-Nr. 401 0 zu Grunde gelegt wird.
- BEL-Nrn. 401 0, 402 0 und 403 0
- Die in Satz 2 der Erläuterungen zur Abrechnung zu den L-Nrn. 401 0, 402 0 und 403 0 enthaltene Formulierung zu den Halte- und Stützelementen ist so anzuwenden, dass im Falle des Erfordernisses eines Halte- oder Stützelements zuerst auf die Elemente aus der Leistungsgruppe 3 zurückzugreifen ist und danach auf die Elemente aus der Leistungsgruppe 7.
Kommentarquelle
Gemeinsames Rundschreiben zur Einführung des BEL II vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV - Spitzenverband) / Verband Deutscher Zahntechniker - Innungen (VDZI)
Kommentartext
Erläuterung zum Leistungsinhalt
Grundleistungen für die Herstellung eines Aufbissbehelfs mit adjustierter Oberfläche unter Verwendung eines Mittelwertartikulators.
Hierzu zählen Aufbissschiene, Knirscherschiene und Bissführungsplatte
Erläuterungen zur Abrechnung
- Werden an einem Aufbissbehelf in zahnlosen Kieferabschnitten konfektionierte Zähne angebracht, sind die L-Nrn. 302 0 und 362 0, nicht jedoch die L-Nrn. 301 0 oder 361 0 abrechenbar.
- Sind Halte- und/oder Stützvorrichtungen sowie weitere Funktionsaufbisse erforderlich, können diese zusätzlich abgerechnet werden.
Kommentarquelle
GKV-Spitzenverband und VDZI
zusätzlich berechnungsfähig
- gfls. weitere notwendige Leistungen aus dem BEL
Berechnung daneben ausgeschlossen
Abrechnungsart
BEL II
Gesetzlich abrechnen