Leistungsinhalt
Metallzahn, gegossen
Beachte
- Wird ein Metallzahn als Einzelleistung, also nachträglich an eine Metallbasis angelötet, so ist für diese Lötung die Nr. 807 0 abrechenbar, nebst die Wiederherstellungsleistungen Nr. 801 0 und Nr. 802 6, bzw. Nr. 761 0 und Nr. 802 6
Dokumentation Laborauftrag/Kartei
Zahnangabe
Herstellungsort:
Eigenlabor (Name des ZT)
Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer
Abrechenbar je
Abrechnungsbestimmungen
Die L-Nr. 208 2 ist bei ungünstigen Biss- und Okklusionsverhältnissen oder für die
Versorgung von verengten Einzelzahnlücken oder über einem Sekundärteil eines
Kugelknopfankers abrechenbar.
Neben der L-Nr. 208 2 sind die L-Nrn. 302 0, 303 0 und 362 0 für den Metallzahn
nicht abrechenbar.
Berechnung daneben ausgeschlossen
- für denselben Zahn
- für denselben Zahn
- für denselben Zahn
Abrechnungsart
BEL II
Gesetzlich abrechnen