Leistungsinhalt
Aufstellung eines Konfektionszahnes auf einer Metallbasis
Dokumentation Laborauftrag/Kartei
- Anzahl der aufgestellten konfektionierten Zähne
- Anzahl der verwendete Zähne (Seitenzähne - Frontzähne)
Herstellungsort:
- Eigenlabor (Name des ZT)
- Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)
Abrechnungsbestimmungen
- Die L-Nr. 303 0 ist entsprechend der Zahl der aufgestellten konfektionierten Zähne abrechenbar.
- Die L-Nr. 303 0 ist erneut abrechenbar, wenn eine weitere Bissnahme erforderlich ist.
Zahnärztliche Leistungen, die in Zusammenhang mit der BEL-Leistung berechnet werden können
Kommentare und Hinweise
Kommentartext
Die BEL-Nr. 303 0 ist keine eigenständige Leistung und bedarf zur Abbildung des gesamten Aufwandes insbesondere der BEL-Nr. 301 0 Aufstellung Grundeinheit oder der BEL-Nr. 301 8 Aufstellung Grundeinheit bei Implantatversorgung.
Kommentarquelle
VDZI
Kommentartext
Vereinbarung über das Bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis nach § 88 Abs. 1 SGB V
Erläuterung zum Leistungsinhalt
Aufstellung eines Konfektionszahnes auf einer Metallbasis
Erläuterungen zur Abrechnung
Die L-Nr. 303 0 ist entsprechend der Zahl der aufgestellten konfektionierten Zähne abrechenbar.
Die L-Nr. 303 0 ist erneut abrechenbar, wenn eine weitere Bissnahme erforderlich ist.
Kommentarquelle
GKV-Spitzenverband und VDZI
zusätzlich berechnungsfähig
- ggf. weitere notwendige Leistungen aus dem BEL
Berechnung daneben ausgeschlossen
Abrechnungsart
BEL II
Gesetzlich abrechnen