Leistungsinhalt
Fertigstellung je Zahn
Beachte
- Die Materialkosten für die Konfektionszähne fallen auch bei „zahnfarben hinterlegten“ Zähne an.
Dokumentation Laborauftrag/Kartei
- Anzahl der Fertigstellungen, je Zahn
- Anzahl der verwendete Zähne (Seitenzähne - Frontzähne)
Herstellungsort:
- Eigenlabor (Name des ZT)
- Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)
Abrechnungsbestimmungen
- Die L-Nr. 362 0 ist entsprechend der Zahl der aufgestellten konfektionierten Zähne abrechenbar.
Zahnärztliche Leistungen, die in Zusammenhang mit der BEL-Leistung berechnet werden können
Kommentare und Hinweise
Kommentartext
Die BEL-Nr. 362 0 ist keine eigenständige Leistung und bedarf zur Abbildung des gesamten Aufwandes insbesondere der BEL-Nr. 361 0 Fertigstellung Grundeinheit.
Wird ein Zahn zur Fertigstellung mit zahnfarbenem Kunststoff befestigt, so ist die BEL-Nr. 384 0 Zahn zahnfarben hinterlegen abrechenbar.
Kommentarquelle
VDZI
Kommentartext
Vereinbarung über das Bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis nach § 88 Abs. 1 SGB V
Erläuterungen zur Abrechnung
Die L-Nr. 362 0 ist entsprechend der Zahl der aufgestellten konfektionierten Zähne abrechenbar.
Kommentarquelle
GKV-Spitzenverband und VDZI
zusätzlich berechnungsfähig
- ggf. weitere notwendige Leistungen aus dem BEL
Berechnung daneben ausgeschlossen
Abrechnungsart
BEL II
Gesetzlich abrechnen