403 0 Umarbeiten zum Aufbissbehelf

Kategorie
Teil 4 Aufbissbehelfe
Nummern
BEL-Nr.
403 0
Leistungsinhalt

Umarbeiten zum Aufbissbehelf

  • Umarbeiten einer vorhandenen Prothese zum Aufbissbehelf mit adjustierter Oberfläche oder
  • Adjustieren eines vorhandenen nichtadjustierten Aufbissbehelfs
  • neu adjustieren eines vorhandenen adjustierten Aufbissbehelfs

jeweils unter Verwendung eines Mittelwertartikulators

Beachte

nicht für Erweiterungen von Prothesen

Dokumentation Laborauftrag/Kartei
  • Kieferangabe
  • Maßnahme
  • Art /Hersteller des verwendeten Materials
  • Herstellungsort: Eigenlabor (Name des ZT), Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)
Abrechenbar je
je Kiefer
Abrechnungsbestimmungen

Sind Halte- und/oder Stützvorrichtungen sowie weitere Funktionsaufbisse erforderlich, können diese zusätzlich abgerechnet werden.

Die L-Nr. 403 0 ist je Aufbissbehelf abrechenbar.

Erneuerungen und Erweiterungen von Prothesenzähnen an der zum Aufbissbehelf umgearbeiteten Prothese sind mit der L-Nr. 403 0 nicht abrechenbar.

Die L-Nr. 208 3 (Metallkaufläche, gegossen) ist berechenbar, wenn aus Platz-, Biss- oder Okklusionsgründen diese angefertigt wird.

Die L-Nr. 710 0 (Aufbiss) ist zusätzlich berechenbar je Kieferhälte oder Frontzahngebiet.

Verbrauchsmaterial
  • Abdruckmaterial
  • Biss Silikon
Kommentare und Hinweise
Kommentartext

Gemeinsames Rundschreiben zur Einführung des BEL II vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV - Spitzenverband) / Verband Deutscher Zahntechniker - Innungen (VDZI) (Stand 19.03.2014)

  1. Die in Satz 2 der Erläuterungen zur Abrechnung zu den L-Nrn. 401 0, 402 0 und 403 0 enthaltene Formulierung zu den Halte- und Stützelementen ist so anzuwenden, dass im Falle des Erfordernisses eines Halte- oder Stützelements zuerst auf die Elemente aus der Leistungsgruppe 3 zurückzugreifen ist und danach auf die Elemente aus der Leistungsgruppe 7.
Kommentarquelle
Gemeinsames Rundschreiben zur Einführung des BEL II vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV - Spitzenverband) / Verband Deutscher Zahntechniker - Innungen (VDZI)
zusätzlich berechnungsfähig
Berechnung daneben ausgeschlossen
Abrechnungsart
BEL II
Gesetzlich abrechnen