511 0 Protrusionselement für Unterkieferprotrusionsschiene

Kategorie
Teil 5 Unterkieferprotrusionsschienen
Nummern
BEL-Nr.
511 0
Leistungsinhalt

Montage und Justierung eines konfektionierten Protrusionselements an bis zu zwei Befestigungselementen n. der L-Nr. 510 0.

Das Protrusionselement nach der L-Nr. 511 0 muss eine Justierung der Protrusion mindestens in Millimeterschritten ermöglichen.

Dokumentation Laborauftrag/Kartei

Konfektionierte/s Protrusionselement/e

Herstellungsort:

Eigenlabor (Name des ZT),

Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)

Abrechnungsbestimmungen

Die L-Nr. 511 0 ist je Unterkieferprotrusionsschiene bis zu zweimal abrechenbar.

Die L-Nr. 511 0 ist auch für die Erneuerung eines Protrusionselements abrechenenbar.

Zahnärztliche Leistungen, die in Zusammenhang mit der BEL-Leistung berechnet werden können
Kommentare und Hinweise
Kommentartext

Vereinbarung über das Bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis nach § 88 Abs. 1 SGB V

Erläuterung zum Leistungsinhalt

Montage und Justierung eines konfektionierten Protrusionselements an bis zu zwei Befestigungselementen n. der L-Nr. 510 0.

Das Protrusionselement nach der L-Nr. 511 0 muss eine Justierung der Protrusion mindestens in Millimeterschritten ermöglichen.


Erläuterungen zur Abrechnung

Die L-Nr. 511 0 ist je Unterkieferprotrusionsschiene bis zu zweimal abrechenbar.

Die L-Nr. 511 0 ist auch für die Erneuerung eines Protrusionselements abrechenenbar.

Kommentarquelle
GKV-Spitzenverband und VDZI
zusätzlich berechnungsfähig
Abrechnungsart
BEL II
Gesetzlich abrechnen