Leistungsinhalt
Montage und Justierung eines konfektionierten Protrusionselements an bis zu zwei Befestigungselementen n. der L-Nr. 510 0.
Das Protrusionselement nach der L-Nr. 511 0 muss eine Justierung der Protrusion mindestens in Millimeterschritten ermöglichen.
Dokumentation Laborauftrag/Kartei
Kofektionierte/s Protrusionselement/e
Herstellungsort:
Eigenlabor (Name des ZT),
Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)
Abrechnungsbestimmungen
Die L-Nr. 511 0 ist je Unterkieferprotrusionsschiene bis zu zweimal abrechenbar.
Die L-Nr. 511 0 ist auch für die Erneuerung eines Protrusionselements abrechenenbar.
Zahnärztliche Leistungen, die in Zusammenhang mit der BEL-Leistung berechnet werden können
Kommentare / Hinweise
Vereinbarung über das Bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis nach § 88 Abs. 1 SGB V
Erläuterung zum Leistungsinhalt
Montage und Justierung eines konfektionierten Protrusionselements an bis zu zwei Befestigungselementen n. der L-Nr. 510 0.
Das Protrusionselement nach der L-Nr. 511 0 muss eine Justierung der Protrusion mindestens in Millimeterschritten ermöglichen.
Erläuterungen zur Abrechnung
Die L-Nr. 511 0 ist je Unterkieferprotrusionsschiene bis zu zweimal abrechenbar.
Die L-Nr. 511 0 ist auch für die Erneuerung eines Protrusionselements abrechenenbar.