BEL-Nr.:
501 0
Leistungsinhalt
Herstellung je einer Kunststoffbasis im Ober- und Unterkiefer mit horizontalen Stütz- und Gleitzonen aus Kunststoff
Dokumentation Laborauftrag/Kartei
- verwendeter Kunststoff
- Herstellungsort:
- Eigenlabor (Name des ZT)
- Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)
Abrechnungsbestimmungen
- Die L-Nr. 501 0 ist je Unterkieferprotrusionsschiene einmal abrechenbar
Beachte
• Die L-Nr. 501 0 „Basen für eine Unterkieferprotrusionsschiene“ beschreibt zwar zwei Kunststoffbasen (Ober- und Unterkiefer), darf aber nur einmal je Unterkieferprotrusionsschiene abgerechnet werden.
• Bei der Anfertigung einer UKPS kann für die Basenherstellung nur ausschließlich die L-Nr. 501 0 "Basen für UKPS" berechnet werden.
• Da keine materialtechnischen Einschränkungen benannt sind, kann die Basenherstellung nach einem Scan nach der L-Nr. 5010 berechnet werden.
• Bei der Anfertigung einer UKPS kann für die Basenherstellung nur ausschließlich die L-Nr. 501 0 "Basen für UKPS" berechnet werden.
• Da keine materialtechnischen Einschränkungen benannt sind, kann die Basenherstellung nach einem Scan nach der L-Nr. 5010 berechnet werden.
Zahnärztliche Leistungen, die in Zusammenhang mit der BEL-Leistung berechnet werden können
Verbrauchsmaterial
• Abdruckmaterial
Kommentare / Hinweise
Vereinbarung über das Bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis nach § 88 Abs. 1 SGB V
Erläuterung zum Leistungsinhalt
Herstellung je einer Kunststoffbasis im Ober- und Unterkiefer mit horizontalen Stütz- und Gleitzonen aus Kunststoff
Erläuterungen zur Abrechnung
Die L-Nr. 501 0 ist je Unterkieferprotrusionsschiene einmal abrechenbar
Kommentarquelle:
GKV-Spitzenverband und VDZI