501 0 Basen für eine Unterkieferprotrusionsschiene

BEL-Nr.:
501 0

Leistungsinhalt

Herstellung je einer Kunststoffbasis im Ober- und Unterkiefer mit horizontalen Stütz- und Gleitzonen aus Kunststoff

Dokumentation Laborauftrag/Kartei

  • verwendeter Kunststoff
  • Herstellungsort:
  • Eigenlabor (Name des ZT)
  • Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)

Abrechnungsbestimmungen

  • Die L-Nr. 501 0 ist je Unterkieferprotrusionsschiene einmal abrechenbar

Beachte

• Die L-Nr. 501 0 „Basen für eine Unterkieferprotrusionsschiene“ beschreibt zwar zwei Kunststoffbasen (Ober- und Unterkiefer), darf aber nur einmal je Unterkieferprotrusionsschiene abgerechnet werden.
• Bei der Anfertigung einer UKPS kann für die Basenherstellung nur ausschließlich die L-Nr. 501 0 "Basen für UKPS" berechnet werden.
• Da keine materialtechnischen Einschränkungen benannt sind, kann die Basenherstellung nach einem Scan nach der L-Nr. 5010 berechnet werden.

Zahnärztliche Leistungen, die in Zusammenhang mit der BEL-Leistung berechnet werden können

Verbrauchsmaterial

• Abdruckmaterial

Kommentare / Hinweise

Vereinbarung über das Bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis nach § 88 Abs. 1 SGB V

Erläuterung zum Leistungsinhalt

Herstellung je einer Kunststoffbasis im Ober- und Unterkiefer mit horizontalen Stütz- und Gleitzonen aus Kunststoff

 

Erläuterungen zur Abrechnung

Die L-Nr. 501 0 ist je Unterkieferprotrusionsschiene einmal abrechenbar

 

Kommentarquelle:
GKV-Spitzenverband und VDZI