501 0 Basen für eine Unterkieferprotrusionsschiene

Kategorie
Teil 5 Unterkieferprotrusionsschienen
Nummern
BEL-Nr.
501 0
Leistungsinhalt

Herstellung je einer Kunststoffbasis im Ober- und Unterkiefer mit horizontalen Stütz- und Gleitzonen aus Kunststoff

Beachte
  • Die L-Nr. 501 0 „Basen für eine Unterkieferprotrusionsschiene“ beschreibt zwar zwei Kunststoffbasen (Ober- und Unterkiefer), darf aber nur einmal je Unterkieferprotrusionsschiene abgerechnet werden.
  • Bei der Anfertigung einer UKPS kann für die Basenherstellung nur ausschließlich die L-Nr. 501 0 "Basen für UKPS" berechnet werden. 
  • Da keine materialtechnischen Einschränkungen benannt sind, kann die Basenherstellung nach einem Scan nach der L-Nr. 5010 berechnet werden.
     
Dokumentation Laborauftrag/Kartei
  • verwendeter Kunststoff
  • Herstellungsort:
  • Eigenlabor (Name des ZT)
  • Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)
Abrechnungsbestimmungen
  • Die L-Nr. 501 0 ist je Unterkieferprotrusionsschiene einmal abrechenbar
Zahnärztliche Leistungen, die in Zusammenhang mit der BEL-Leistung berechnet werden können
Verbrauchsmaterial
  • Abdruckmaterial
Kommentare und Hinweise
Kommentartext

Vereinbarung über das Bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis nach § 88 Abs. 1 SGB V

Erläuterung zum Leistungsinhalt

Herstellung je einer Kunststoffbasis im Ober- und Unterkiefer mit horizontalen Stütz- und Gleitzonen aus Kunststoff


Erläuterungen zur Abrechnung

Die L-Nr. 501 0 ist je Unterkieferprotrusionsschiene einmal abrechenbar

 

Kommentarquelle
GKV-Spitzenverband und VDZI
zusätzlich berechnungsfähig
Abrechnungsart
BEL II
Gesetzlich abrechnen