Leistungsinhalt
- Basis für Einzelkiefergerät aus Kunststoff oder Metall
- abgegoltene, unmittelbar zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen:
- Radieren nach System
- Abdecken von Kieferteilen
Beachte
- nur für KFO Leistungen berechenbar
- je Kiefer, hierbei spielt es keine Rolle, ob die Basis aus Kunststoff oder Metall besteht
- Halte- und Regulierungselemente sind zusätzlich berechenbar
- bei Gegenkieferbezug zzgl BEL-Nr. 020 2 Konstruktionsbissnahme, 011 1 Modellpaar trimmen, 001 0 Modell (hier Gegenkiefer), 011 2 Fixator
- in der Retentionszeit abrechenbar ohne aktive Elemente
- auch ohne Halteelemente möglich
Hinweis:
- regionale Unterschiede möglich. Bitte die entsprechenden Regelungen des KZV-Bereichs beachten.
Dokumentation Laborauftrag/Kartei
- Kieferangabe , Art der Apparatur
- Herstellungsort: Eigenlabor (Name des ZT), Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)
Abrechnungsbestimmungen
- je Kiefer
Kommentare und Hinweise
Erläuterung zum Leistungsinhalt
Basis für Einzelkiefergerät aus Kunststoff oder Metall für verschiedene Arten kieferorthopädischer Apparaturen (z. B. Crozat-Gerät), einschließlich Radieren nach System und Abdecken von Kieferteilen.
Sind für die Herstellung einer Apparatur zur Gaumennahterweiterung (GNE) auch die L-Nrn. 701 0, 721 0 und 722 0 abrechenbar?
Neben den im individuellen Behandlungsfall erforderlichen Verankerungselementen nach L-Nr. 742 0 und den Metallverbindungen nach L-Nr. 744 0 sind die Basis nach L-Nr. 701 0, die Spezial-Schraube nach L-Nr. 721 0 und das Trennen der Basis nach L-Nr. 722 0 abrechenbar.
Eine Basis für Einzelkiefergerät nach L-Nr. 701 0 kann nach der Erläuterung zum Leistungsinhalt aus Kunststoff oder Metall bestehen. Dies gilt entsprechend auch für eine GNE-Apparatur.
Aufgrund individuell unterschiedlicher Gegebenheiten kann keine allgemeingültige Abrechnungssystematik für die Herstellung einer GNE-Apparatur formuliert werden.
zusätzlich berechnungsfähig
2x bei Gegenkieferbezug
bei Gegenkieferbezug
bei Gegenkieferbezug
u. v. m.