701 0 Basis für Einzelkiefergerät

Kategorie
Teil 7 Kieferorthopädie
Nummern
BEL-Nr.
701 0
Leistungsinhalt
  • Basis für Einzelkiefergerät aus Kunststoff oder Metall
  • abgegoltene, unmittelbar zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen:
    • Radieren nach System
    • Abdecken von Kieferteilen
Beachte
  • nur für KFO Leistungen berechenbar
  • je Kiefer, hierbei spielt es keine Rolle, ob die Basis aus Kunststoff oder Metall besteht
  • Halte- und Regulierungselemente sind zusätzlich berechenbar
  • bei Gegenkieferbezug zzgl BEL-Nr. 020 2 Konstruktionsbissnahme, 011 1 Modellpaar trimmen, 001 0 Modell (hier Gegenkiefer), 011 2 Fixator
  • in der Retentionszeit abrechenbar ohne aktive Elemente
  • auch ohne Halteelemente möglich

 

Hinweis:

  • regionale Unterschiede möglich. Bitte die entsprechenden Regelungen des KZV-Bereichs beachten.
Dokumentation Laborauftrag/Kartei
  • Kieferangabe , Art der Apparatur
  • Herstellungsort: Eigenlabor (Name des ZT), Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)
Abrechnungsbestimmungen
  • je Kiefer
Kommentare und Hinweise
Kommentartext

Erläuterung zum Leistungsinhalt

Basis für Einzelkiefergerät aus Kunststoff oder Metall für verschiedene Arten kieferorthopädischer Apparaturen (z. B. Crozat-Gerät), einschließlich Radieren nach System und Abdecken von Kieferteilen.

Kommentarquelle
GKV-Spitzenverband und VDZI
Kommentartext

Sind für die Herstellung einer Apparatur zur Gaumennahterweiterung (GNE) auch die L-Nrn. 701 0, 721 0 und 722 0 abrechenbar?


Neben den im individuellen Behandlungsfall erforderlichen Verankerungselementen nach L-Nr. 742 0 und den Metallverbindungen nach L-Nr. 744 0 sind die Basis nach L-Nr. 701 0, die Spezial-Schraube nach L-Nr. 721 0 und das Trennen der Basis nach L-Nr. 722 0 abrechenbar.
Eine Basis für Einzelkiefergerät nach L-Nr. 701 0 kann nach der Erläuterung zum Leistungsinhalt aus Kunststoff oder Metall bestehen. Dies gilt entsprechend auch für eine GNE-Apparatur.
Aufgrund individuell unterschiedlicher Gegebenheiten kann keine allgemeingültige Abrechnungssystematik für die Herstellung einer GNE-Apparatur formuliert werden.
 

Kommentarquelle
GKV-Spitzenverband Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
zusätzlich berechnungsfähig
Berechnung daneben ausgeschlossen
Abrechnungsart
BEL II
Gesetzlich abrechnen
Entspricht