703 0 Schiefe Ebene

Kategorie
Teil 7 Kieferorthopädie
Nummern
BEL-Nr.
703 0
Leistungsinhalt

Basis aus Kunststoff mit schiefen Ebenen als eigenständige Einzelleistung.

Beachte
  • nur für KFO Leistungen berechenbar
  • wird aus hartem Kunststoff meist für den Frontzahnbereich hergestellt.
  • Gegenkiefemodell wird benötigt, im Regelfall auch ein ein Konstruktionsbiss ( BEL-Nr 020 2) . Die Modelle werden im Fixator (BELL-Nr. 011 2) eingestellt

Nicht abrechenbar für:

  • Schiefe Ebene aus Metall -- die Berechnung erfolgt als Privatleistung nach BEB.
  • Schiefe Ebene als Teil einer Basis für Einzelkiefergerät oder einer Schiene -- die Berechnung erfolgt nach BEL-Nr. 710 0 Aufbiss
     

Hinweis:

  • regionale Unterschiede möglich. Bitte die entsprechenden Regelungen des KZV-Bereichs beachten.
Höchstpreis Fremdlabor
40.33€
Dokumentation Laborauftrag/Kartei
  • Kieferangabe , Art der Apparatur
  • Herstellungsort: Eigenlabor (Name des ZT), Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)
Abrechnungsbestimmungen
  • nur als eigenständige Leistung als 703 0
  • schiefe Ebene in Verbindung mit einer Basis für Einzelkiefergerät nach BEL-Nr. 701 0 gefertigt, so ist sie nicht nach BEL-Nr. 703 0, sondern nach BEL-Nr. 710 0 (Aufbiss) abrechenbar.
Kommentare und Hinweise
Kommentartext

Erläuterung zum Leistungsinhalt

Basis aus Kunststoff und Herstellung einer schiefen Ebene


Erläuterungen zur Abrechnung

Wird eine schiefe Ebene in Verbindung mit einer Basis für Einzelkiefergerät nach L-Nr. 701 0 gefertigt, so ist sie nicht nach L-Nr. 703 0, sondern nach L-Nr. 710 0 abrechenbar.

Kommentarquelle
GKV-Spitzenverband und VDZI
Kommentartext

Gemeinsames Rundschreiben GKV-Spitzenverband, VDZI und KZBV vom 29. Februar 2016 zu Abrechnungsfragen im Rahmen der KFO-Behandlung


Wie wird eine schiefe Ebene im Gegenkiefer im Zusammenhang mit der Herstellung von Vorschubdoppelgeräten abgerechnet?
Die im Zusammenhang mit der Herstellung von Vorschubdoppelgeräten erforderliche schiefe Ebene im Gegenkiefer ist, gemäß der Erläuterung zur Abrechnung der L-Nr. 703 0 nach L-Nr. 710 0 „Aufbiss“, abrechenbar.

Kommentarquelle
GKV-Spitzenverband Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
zusätzlich berechnungsfähig
Abrechnungsart
BEL II
Gesetzlich abrechnen
Entspricht