126b Eingliedern eines Bandes einschließlich Material- und Laborkosten

Kategorie
Teil 3 KFO
Nummern
BEMA Bewertungszahl
42
BEMA Nr.
126b
Grundlegendes
Behandlungsbereich
Kieferorthopädie
Beschreibung

Eingliedern eines Bandes einschließlich Material- und Laboratoriumskosten.

Leistung
  • Vorauswahl am Modell
  • Klebeflächenreinigung
  • Vorbeschleifen, die Einprobe
  • Adaptieren
  • Finishing
  • Konturieren
  • Trockenlegung
  • Zementieren
  • Überschussentfernung
  • In der Regel soll an einem Zahn im Laufe einer Behandlung nur einmal ein Band oder ein Bracket befestigt werden.


Die zahnärztlichen Aufzeichnungen und sonstigen Behandlungsunterlagen, Kiefermodelle, Fotografien und ggf. HNO-Befunde sind 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren, soweit nicht andere Aufbewahrungsfristen vorgeschrieben sind.