126b Eingliedern eines Bandes einschließlich Material- und Laborkosten
Grundlegendes
Behandlungsbereich
Kieferorthopädie
Beschreibung
Eingliedern eines Bandes einschließlich Material- und Laboratoriumskosten.
Leistung
Vorauswahl am Modell
Klebeflächenreinigung
Vorbeschleifen, die Einprobe
Adaptieren
Finishing
Konturieren
Trockenlegung
Zementieren
Überschussentfernung
In der Regel soll an einem Zahn im Laufe einer Behandlung nur einmal ein Band oder ein Bracket befestigt werden.
Die zahnärztlichen Aufzeichnungen und sonstigen Behandlungsunterlagen, Kiefermodelle, Fotografien und ggf. HNO-Befunde sind 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren, soweit nicht andere Aufbewahrungsfristen vorgeschrieben sind.
Dokumentation
Angabe Zahn
Art des eingegliederten Teils
Abrechenbar je
je Band
Abrechnungsart
BEMA
Gesetzlich abrechnen
Abrechnungsbestimmungen
Die Leistung beinhaltet die Vorauswahl am Modell, die Klebeflächenreinigung, das Vorbeschleifen, die Einprobe, das Adaptieren, das Finishing, das Konturieren, die Trockenlegung, das Zementieren und die Überschussentfernung.
In der Regel soll an einem Zahn im Laufe einer Behandlung nur einmal ein Band oder ein Bracket befestigt werden.
Zusatzleistungen abrechenbar
• kieferorthopädische Therapie nach Bema-Nrn. 119 bis 131 • u.v.m.
Zusatzleistungen nicht abrechenbar
Leistungen nach BEMA Nrn. 121 -124
Kommentare & Hinweise
Kommentartext
Positivliste der kieferorthopädischen Leistungen
Edelstahlband mit unprogrammiertem labialem Attachment, ggf. linguales Attachment am gleichen Zahn zur Rotationskontrolle (z.B. Standard-Edgewiese, Begg).