Teil 4 PAR
Systematische Behandlung von Parodontitis und anderer parodontaler Erkrankungen nach PAR Richtlinien ab 01.07.2021
Hinweis: Die neue Behandlungsstrecke ist gültig für Therapiepläne mit Therapiebeginn ab 01.07.2021. PAR Behandlungen die vor dem 01.07.2021 begonnen wurden werden konsequent nach den bis zum 30.06.2021 bestehenden Richtlinien abgerechnet. Für laufende Behandlungen, die nach alten Richtlinien genehmigt wurden, ist eine Abrechnung der neu in den BEMA aufgenommenen PAR-Leistungen ausgeschlossen.
Die systematische Behandlung einer Parodontitis zu Lasten der GKV ist angezeigt bei Sondierungstiefen von 4mm oder mehr.
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