Grundlegendes
Behandlungsbereich
Stifte und Provisorien
Beschreibung
Versorgung eines Zahnes mit einem gegossenen Stiftaufbau im zweizeitigem Verfahren
Abrechnungsart
BEMA
Gesetzlich abrechnen
Abrechnungsbestimmungen
3. Eine Leistung nach Nr. 18 kann nur in Verbindung mit Leistungen nach den Nrn. 20 und 91 abgerechnet werden. Ausnahmen sind zu begründen.
4. Eine Leistung nach Nr. 18 kann, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, abgerechnet werden, auch wenn sie im Heil- und Kostenplan in der Gebührenvorausberechnung nicht angegeben war.