gegossener Stiftaufbau

Kategorie
Teil 5 ZE
Nummern
BEMA Bewertungszahl
80
BEMA Nr.
18b
Abkürzung
geg. Stiftaufbau
Grundlegendes
Behandlungsbereich
Stifte und Provisorien
Beschreibung

Versorgung eines Zahnes mit einem gegossenen Stiftaufbau im zweizeitigem Verfahren

BEMA
Gesetzlich abrechnen

3. Eine Leistung nach Nr. 18 kann nur in Verbindung mit Leistungen nach den Nrn. 20 und 91 abgerechnet werden. Ausnahmen sind zu begründen.
4. Eine Leistung nach Nr. 18 kann, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, abgerechnet werden, auch wenn sie im Heil- und Kostenplan in der Gebührenvorausberechnung nicht angegeben war.