Die Vielzahl immer neuer Füllungswerkstoffe macht die Mehrkostenvereinbarung zu einem Praxisdauerbrenner. Denn gerade hier gibt es einiges bei der vermeintlich einfachen Vereinbarung zu beachten.
Ein Thema, welches aus der Erfahrung unserer Abrechnungsexperten immer wieder zu Beratungsbedarf führt, ist die korrekte Berechnung der Anästhesieleistungen.
Unsere Abrechnungsexpertin Eveline Glowka erklärt, wie Sie innovative Leistungen als Analogberechnung abrechnen und stellt einen Mustertext zum kostenlosen Download zur Verfügung.
Präventionsleistungen für Menschen mit Beeinträchtigung und Pflegebedürftige finden bis heute nur wenig Beachtung. Patienten sind durchaus dankbar, wenn Sie von Ihnen darauf hingewiesen werden.
Eine Frage, die aus Erfahrung unserer Abrechnungsexpertin mit ihren Kunden immer wieder für Diskussion im Praxisteam sorgt, ist die Berechenbarkeit der BEMA Nr. 107 (Zst) neben der GOZ Nr. 1040 (PZR).
Gesetzlich versichert, privat versichert ... Fluoridanwendungen oder CHX-Lacke: Überempfindliche Zahnflächen können auf vielfältige Weisen behandelt - und abgerechnet werden.