Grundlegendes
Beschreibung
Wegen der Folgen eines Arbeitsunfalls/einer Berufskrankheit erstattet der Zahnarzt auf Anforderung des Unfallversicherungsträgers gem. § 201 SGB VII unter Verwendung des Musters der Anlage 1 einen "Bericht Zahnschaden".
Betrag
23.74€
Abrechnungsart
BU
Dokumentation
- ggf. Befund vor dem Unfall / der Erkrankung
- Befund nach dem Unfall / der Erkrankung
- Angaben des Versicherten zum Unfallhergang/ zur Erkrankung
- Adresse der Arbeitsstätte / schulischen- oder Ausbildungseinrichtung
- Datum und Uhrzeit der ersten Inanspruchnahme von Leistungen in der Praxis
- Behandlungsmaßnahmen, die wegen der Erkrankung/ des Unfalls derzeit erforderlich sind oder bereits durchgeführt wurden
- Weitere Behandlungen, die wegen der Erkrankung / des Unfalls erforderlicgh werden könnten.
- Aktenzeichen oder Vorgangsnummer unter dem der Unfall bei der Versicherung geführt wird.
Dokumentation (PDF)
Kommentare & Hinweise
Kommentartext
Hat der Zahnarzt den begründeten Verdacht, dass bei einem Versicherten eine Berufskrankheit besteht, wiederauflebt oder sich verschlimmert, so erstellt er nach der Berufskrankheiten-Verordnung eine sogenannte Berufskrankheitenanzeige. Dafür erhält der Zahnarzt eine entsprechende Gebühr. Die Höhe dieser Gebühr wird in den Abkommen zwischen den Unfallversicherungsträgern und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung bekannt gegeben.
Kommentarquelle
Liebold/Raff/Wissing