Beschreibung
Verwendung doppelarmiger Halte- oder einfacher Stützvorrichtungen oder mehrarmiger gebogener Halte- und Stützvorrichtungen zu den Bewertungszahlen nach Nr. 15 zusätzlich je Prothese, bei provisorischen Prothesen nur in besonders gelagerten Fällen
Leistung
Verwendung doppelarmiger Halte- oder einfacher Stützvorrichtungen oder mehrarmiger gebogener Halte- und Stützvorrichtungen zu den Bewertungszahlen nach Nr. 15 zusätzlich je Prothese
Zielgruppe
Zahnmedizin
€ Betrag
44,28
Abrechnungsart
BU
BU Nr.
22
BU Kategorie
Gebührenverzeichnis Versorgung der Unfallverletzten