Beendigung einer kieferorthopädischen Behandlung mit Kompromissergebnis
Nach §8 Abs. 5 BMV Z : ist der Behandler verpflichtet die Krankenkasse in elektronischer Form oder schriftlich zu informieren, „…wenn die kieferorthopädische Behandlung in dem durch den Behandlungsplan bestimmten medizinisch erforderlichen Umfang abgeschlossen wurde bzw.
Abrechnungsart:
BEMA
Gesetzlich abrechnen
Formular Kategorie:
Abrechnung