Gebührenziffer:
2009
Behandlungsbereich:
Chirurgie
Beschreibung
Entfernung eines unter Haut/Schleimhaut gelegenen fühlbaren Fremdkörpers
Gesetzlich abrechenbar
BEMA Bewertungszahl:
12
Dokumentation
- Art des Fremdkörpers
- Region
Abrechenbar je:
Fremdkörper
Abrechnungsbestimmungen
Allgemeine Bestimmungen (Auszug)
Zur Erbringung der in Abschnitt L aufgeführten typischen operativen Leistungen sind in der Regel mehrere operative Einzelschritte erforderlich. Sind diese Einzelschritte methodisch notwendige Bestandteile der in der jeweiligen Leistungsbeschreibung genannten Zielleistung, so können sie nicht gesondert berechnet werden.
Leistungsinhalt
Entfernung von sicht- oder tastbaren unter der der Schleimhaut gelegenen fühlbaren Fremdkörpern
Kommentare / Hinweise
- Zum Ansatz der Nr. 2009 sind drei gleichwertige Voraussetzungen notwendig: a) oberflächlich, b) unter der Haut oder Schleimhaut gelegen und c) fühlbar. Es wird also a) auf die Lage (oberflächlich, unter der Haut oder Schleimhaut gelegen) und b) auf den Tastsinn des Arztes (fühlbar) Bezug genommen. Sitzt beispielsweise ein Fremdkörper unter einem Fingernagel, ist dieser zwar nicht fühlbar, aber sichtbar; wird der Fremdkörper mit der Splitterpinzette entfernt, handelt es sich um eine Entfernung nach Nr. 2009.
- je zu entfernendem Fremdkörper
- bei jeweils getrenntem Operationszugang bei mehreren Fremdkörpern mehrfach abrechnungsfähig
Kommentarquelle:
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss
Privat abrechnen
Punktzahl:
100
(1) 5,83 €
(2.3) 13,41 €
(3.5) 20,40 €
Abrechenbar je:
Fremdkörper
Abrechnungsbestimmungen
Allgemeine Bestimmungen
- Zur Erbringung der In Abschnitt L aufgeführten typischen operativen Leistungen sind in der Regel mehrere operative Einzelschritte erforderlich. Sind diese Einzelschritte methodisch notwendige Bestandteile der in der jeweiligen Leistungsbeschreibung genannten Zielleistung, so können sie nicht gesondert berechnet werden.
- Werden mehrere Eingriffe in der Brust- oder Bauchhöhle in zeitlichem Zusammenhang durchgeführt, die jeweils in der Leistung die Eröffnung dieser Körperhöhlen enthalten, so darf diese nur einmal berechnet werden; die Vergütungssätze der weiteren Eingriffe sind deshalb um den Vergütungssatz nach Nummer 2990 oder 3135 zu kürzen.
Leistungsinhalt
Entfernung von sicht- oder tastbaren unter der der Schleimhaut gelegenen fühlbaren Fremdkörpern
Berechnung daneben ausgeschlossen
für diesselbe Stelle
Kommentare
- Ist ein Zahn frakturiert und muss ein Teil dieses Zahnes entfernt werden, so kann diese Leistung als Entfernung eines Fremdkörpers nach Geb.-Nrn. 2009/2010 GOÄ berechnet werden
Kommentarquelle:
BZÄK
Kommentar der hochfrequenten GOÄ-Leistungen bei der Rechnungserstellung in der Zahnarztpraxis Stand April 2018
- Die Leistung kann nicht berechnet werden für die Entfernung von Materialien, die zu therapeutischen Zwecken unter die Körperoberfläche eingebracht wurden, sondern nur für die Entfernung von echten Fremdkörpern, z. B. im zahnärztlichen Bereich Füllungsreste, Abdruckmaterialpartikel etc.
- Die Leistung kann grundsätzlich für mehrere separat entfernte Fremdkörper je Fremdkörper berechnet werden, sofern ein weiterer Zugang geschaffen werden muss oder kein direkter räumlicher Zusammenhang besteht.
- Die Berechnung eines OP-Zuschlags ist nicht möglich.
Kommentarquelle:
BZÄK