GOÄ Kategorie
L. Chirurgie, Orthopädie
Grundlegendes
Behandlungsbereich
Chirurgie
Beschreibung
Eröffnen eines Körperkanalverschlusses, z.B. Entfernen eines Speichelsteins
Abrechnungsart
BEMA
Gesetzlich abrechnen
GOÄ
GOZ
Privat abrechnen
Gesetzlich abrechnen
Abrechnungsbestimmungen
- keine
Leistungsinhalt
- operative Öffnung von Verschlüssen der Ausführungsgänge der großen Speicheldrüsen (z.B. infolge von Vernarbungen oder Verlegungen durch Speichelsteine)
Kommentare & Hinweise
Kommentartext
- je verschlossenem oder verengtem Körperkanal, z.B. bei angeborenem, postoperativem oder durch Vernarbung bedingtem Verschluss
- für die Aufdehnung (Bougierung) einer durch einen Speichelstein verschlossenen Mündung eines Speicheldrüsenganges
Kommentarquelle
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss
Privat abrechnen
Abrechnungsbestimmungen
- berechenbar für die operative Öffnung verschlossener Körperöffnungen
Kommentare & Hinweise
Kommentartext
- je verschlossenem oder verengtem Körperkanal, z.B. bei angeborenem, postoperativem oder durch Vernarbung bedingtem Verschluss
- für die Aufdehnung (Bougierung) einer durch einen Speichelstein verschlossenen Mündung eines Speicheldrüsenganges
Kommentarquelle
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss