2380 Überpflanzung von Epidermisstücken
GOÄ
Überpflanzung von Epidermisstücken
BEMA Bewertungszahl:
35
Punktzahl:
310
Teil L, Allgemeine Bestimmungen (Auszug)
Zur Erbringung der in Abschnitt L aufgeführten typischen operativen Leistungen sind in der Regel mehrere operative Einzelschritte erforderlich. Sind diese Einzelschritte methodisch notwendige Bestandteile der in der jeweiligen Leistungsbeschreibung genannten Zielleistung, so können sie nicht gesondert berechnet werden.