Ä272 Infusion, intravenös, von mehr als 30 Minuten Dauer
GOÄ
Ä272 Infusion, intravenös, von mehr als 30 Minuten Dauer
Punktzahl:
180
Allgemeine Bestimmungen zum Teil CI
Wundverbände nach Nummer 200, die im Zusammenhang mit einer operativen Leistung (auch Ätzung, Fremdkörperentfernung), Punktion, Infusion, Transfusion oder Injektion durchgeführt werden, sind Bestandteil dieser Leistung.
Allgemeine Bestimmungen zum Teil CII (Auszug)
Die Leistungen nach den Nummern Ä252 bis Ä258 und Ä261 sind nicht mehrfach berechnungsfähig, wenn anstelle einer Mischung mehrere Arzneimittel bei liegender Kanüle im zeitlichen Zusammenhang nacheinander verabreicht werden.