Gebührenziffer:
2698
Behandlungsbereich:
Chirurgie
Beschreibung
Anlegen und Fixation einer Schiene am unverletzten Ober- oder Unterkiefer
Gesetzlich abrechenbar
BEMA Bewertungszahl:
167
Abrechenbar je:
Kiefer
Leistungsinhalt
- Anlegen und Fixation einer Schiene am unverletzten Ober- oder Unterkiefer bei frakturiertem Gegenkiefer
Kommentare / Hinweise
- abrechenbar je Kiefer
- gfls. zzgl. Materialkosten gem. § 10 GOÄ
- Bei Verletzungen des Gesichtsschädels/Kiefergelenkserkrankungen erfolgt die Abrechnung auf dem KBR-Abrechnungsformular.
Privat abrechnen
Punktzahl:
1500
(1) 87,43 €
(2.3) 201,09 €
(3.5) 306,01 €
Abrechenbar je:
Kiefer
Abrechnungsbestimmungen
Leistungsinhalt
- Anlegen und Fixation einer Schiene am unverletzten Ober- oder Unterkiefer bei frakturiertem Gegenkiefer
Kommentare
- Die Nr. Ä2698 ist für das Anlegen und Fixieren einer Schiene am unverletzten Ober- oder Unterkiefer berechnungsfähig, z.B. ein Metallbügel mit Ligatur o.Ä.
- Die Leistung nach Nr. Ä2698 beschränkt sich nicht nur auf den Bereich Kieferchirurgie. Schienen, die nach dieser Gebühr berechnet werden können, sind auch z.B.
- Elbrechtschiene
- Kappenschiene
- Schnarcherschiene
Kommentarquelle:
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss