Absaugen der Nebenhöhlen

Gebührenziffer:
1480
Behandlungsbereich:
Chirurgie

Beschreibung

Absaugen der Nebenhöhlen

Gesetzlich abrechenbar

BEMA Bewertungszahl:
5
Abrechenbar je:
Kieferhöhle

Abrechnungsbestimmungen

-unabhängig von Art und Ort des operativen Zugangs
-auch bei endoskopischem Zugang
-unabhängig von der Art einer eventuell vorausgegangenen oder nachfolgenden Kieferhöhlenoperation
-immer auch, wenn die Kieferhöhle vorausgehend abgesaugt werden muss

Leistungsinhalt

Leistungsinhalt ist lediglich das Absaugen der Kieferhöhle

Berechnung daneben ausgeschlossen

Privat abrechnen

Punktzahl:
45
(1) 2,62 (2.3) 6,03 (3.5) 9,18
Abrechenbar je:
Kieferhöhle

Abrechnungsbestimmungen

-Für das Absaugen sowohl der rechten als auch der linken Kieferhöhle inklusive der jeweiligen Nebenhöhlen ist die GOÄ 1480 zweimal je Sitzung abrechenbar.
-Für das Absaugen mehrerer unterschiedlicher Nebenhöhlen einer Seite kann die GOÄ 1480 nur einmal je Sitzung berechnet werden.

Leistungsinhalt

Absaugen der Nebenhöhlen

Berechnung daneben ausgeschlossen

Gerichtsurteil

Beschlossen durch

Oberlandesgericht

Landesgericht

Sozialgericht: 

Amtsgericht