Gebührenziffer:
Ä251
Behandlungsbereich:
Allgemeine Leistungen
Beschreibung
Blutentnahme mittels Spritze oder Kanüle aus der Arterie
Privat abrechnen
Punktzahl:
60
(1) 3,50 €
(2.3) 8,04 €
(3.5) 12,24 €
Abrechnungsbestimmungen
• je Entnahmesitzung abrechenbar
Leistungsinhalt
Das Wechseln des Auffanggefäßes berechtigt nicht zum erneuten Ansetzen der GOÄ 251, erst wenn ein erneutes Eindringen in die Arterie zur Blutentnahme notwendig wird, kann die GOÄ 251 erneut berechnet werden. Dies kann beispielsweise bei bestimmten Blutuntersuchungen notwendig sein, wenn Veränderungsparameter in der Zeitabfolge dargestellt werden und mehrmals am selben Tag Blut entnommen wird.
Musterbeispiele für mögliche Begründungen
1. Erhöhter Zeitaufwand, erhöhte Schwierigkeit aufgrund besonders schwer zu erreichenden und zu punktierenden Arterien
Gerichtsurteil
Beschlossen durch
Oberlandesgericht
Landesgericht
Sozialgericht: