Gebührenziffer:
Ä268
Behandlungsbereich:
Chirurgie
Beschreibung
Medikamentöse Infiltrationsbehandlung im Bereich mehrerer Körperregionen, (auch eine Körperregion beidseitig), je Sitzung
Gesetzlich abrechenbar
BEMA Bewertungszahl:
130
Abrechenbar je:
je Sitzung
Abrechnungsbestimmungen
- je Sitzung
Privat abrechnen
Punktzahl:
130
(1) 7,58 €
(2.3) 17,43 €
(3.5) 26,52 €
Abrechenbar je:
je Sitzung
Abrechnungsbestimmungen
- keine
Kommentare
- Unabhängig von der Anzahl der einzelnen Injektionen und der Anzahl der Körperregionen nur einmal je Sitzung berechnungsfähig.
Kommentarquelle:
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss
Musterbeispiele für mögliche Begründungen
1.Erheblich erhöhter Zeitaufwand aufgrund mehrerer Infiltrationen in einer Körperregion innerhalb einer Sitzung.
Gerichtsurteil
Beschlossen durch
Oberlandesgericht
Landesgericht
Sozialgericht: