Ä52 Aufsuchen eines Patienten außerhalb der Praxisräume oder des Krankenhauses durch nichtärztliches Personal

Gebührenziffer:
Ä52
Behandlungsbereich:
Beratungen/Besuche/Konsilien

Beschreibung

Aufsuchen eines Patienten außerhalb der Praxisräume oder des Krankenhauses durch nichtärztliches Personal im Auftrag des niedergelassenen Arztes (z.B. zur Durchführung von kapillaren oder venösen Blutentnahmen, Wundbehandlungen, Verbandwechsel, Katheterwechsel)

Privat abrechnen

Punktzahl:
100
(1) 5,83 (2.3) 13,41 (3.5) 20,40
Abrechenbar je:
Besuch

Abrechnungsbestimmungen

  1. Die Pauschalgebühr nach GOÄ Nr. 52 ist nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig. Sie ist nicht berechnungsfähig, wenn das nichtärztliche Personal den Arzt begleitet. Wegegeld ist daneben nicht berechnungsfähig.

Leistungsinhalt

Besuch eines Patienten durch nicht(zahn-)ärztliches Personal z.B.

  • zum Transport von reparaturbedürftigem Zahnersatz
  • zur Kontrolle der Mundhygiene oder Zahnersatzhygiene
  • zur Durchführung von Mundhygieneberatungen
  • und weiterer delegierbarer Leistungen

Gerichtsurteil

Beschlossen durch

Oberlandesgericht

Landesgericht

Sozialgericht: 

Amtsgericht