Ä52 Aufsuchen eines Patienten außerhalb der Praxisräume oder des Krankenhauses durch nichtärztliches Personal

GOÄ Kategorie
B. Grundleistungen und allgemeine Leistungen
Nummern
Gebührenziffer
Ä52
Grundlegendes
Behandlungsbereich
Beratungen/Besuche/Konsilien
Beschreibung

Aufsuchen eines Patienten außerhalb der Praxisräume oder des Krankenhauses durch nichtärztliches Personal im Auftrag des niedergelassenen Arztes (z.B. zur Durchführung von kapillaren oder venösen Blutentnahmen, Wundbehandlungen, Verbandwechsel, Katheterwechsel)

Abrechnungsart
GOÄ
Privat abrechnen
Nummern
Punktzahl
100
Faktor
(1.0) 5.62 €
(2.3) 12.94 €
(3.5) 19.68 €
Abrechenbar je
Besuch
Abrechnungsbestimmungen
  1. Die Pauschalgebühr nach GOÄ Nr. 52 ist nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig. Sie ist nicht berechnungsfähig, wenn das nichtärztliche Personal den Arzt begleitet. Wegegeld ist daneben nicht berechnungsfähig.

Besuch eines Patienten durch nicht(zahn-)ärztliches Personal z.B.

  • zum Transport von reparaturbedürftigem Zahnersatz
  • zur Kontrolle der Mundhygiene oder Zahnersatzhygiene
  • zur Durchführung von Mundhygieneberatungen
  • und weiterer delegierbarer Leistungen