Gebührenziffer:
Ä52
Behandlungsbereich:
Beratungen/Besuche/Konsilien
Beschreibung
Aufsuchen eines Patienten außerhalb der Praxisräume oder des Krankenhauses durch nichtärztliches Personal im Auftrag des niedergelassenen Arztes (z.B. zur Durchführung von kapillaren oder venösen Blutentnahmen, Wundbehandlungen, Verbandwechsel, Katheterwechsel)
Privat abrechnen
Punktzahl:
100
(1) 5,83 €
(2.3) 13,41 €
(3.5) 20,40 €
Abrechenbar je:
Besuch
Abrechnungsbestimmungen
- Die Pauschalgebühr nach GOÄ Nr. 52 ist nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig. Sie ist nicht berechnungsfähig, wenn das nichtärztliche Personal den Arzt begleitet. Wegegeld ist daneben nicht berechnungsfähig.
Leistungsinhalt
Besuch eines Patienten durch nicht(zahn-)ärztliches Personal z.B.
- zum Transport von reparaturbedürftigem Zahnersatz
- zur Kontrolle der Mundhygiene oder Zahnersatzhygiene
- zur Durchführung von Mundhygieneberatungen
- und weiterer delegierbarer Leistungen
Berechnung daneben ausgeschlossen
Gerichtsurteil
Beschlossen durch
Oberlandesgericht
Landesgericht
Sozialgericht: