GOÄ Kategorie
E. Physikalisch-medizinische Leistungen
Grundlegendes
Beschreibung
Iontophorese
Erläuterung: Iontophorese bezeichnet ein medizinisches Verfahren, bei dem Ionen mit medizinischer Wirkung durch Anlegen von Elektroden mittels schwachem Gleichstromfluss gezielt in die Haut/Schleimhaut eingebracht werden.
Abrechnungsart
GOÄ
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Abrechnungsbestimmungen
Die GOÄ 552 gehört zum sogenannten „reduzierten Gebührenrahmen“ und darf gemäß § 5 Abs. 2 GOÄ nur zwischen dem 1,0-fachen und dem 2,5-fachen Satz berechnet werden.
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Abrechnungsbestimmungen
- eine abweichende Vereinbahrung (über 2,5 fach) nach § 2 Abs. 1 GOÄ ist nicht möglich
- neben GOÄ Nr. 552 und 551 nicht berechenbar
Kommentare & Hinweise
Kommentartext
- Diese Leistung ist im reduzierten Gebührenrahmen zu bemessen.
Kommentarquelle
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss