Ä552 Iontophorese

GOÄ Kategorie
E. Physikalisch-medizinische Leistungen
Nummern
Gebührenziffer
Ä552
Grundlegendes
Beschreibung

Iontophorese

Erläuterung: Iontophorese bezeichnet ein medizinisches Verfahren, bei dem Ionen mit medizinischer Wirkung durch Anlegen von Elektroden mittels schwachem Gleichstromfluss gezielt in die Haut/Schleimhaut eingebracht werden.

Abrechnungsart
GOÄ
Privat abrechnen
Abrechnungsbestimmungen

Die GOÄ 552 gehört zum sogenannten „reduzierten Gebührenrahmen“ und darf gemäß § 5 Abs. 2 GOÄ nur zwischen dem 1,0-fachen und dem 2,5-fachen Satz berechnet werden.

Nummern
Punktzahl
44
Faktor
(1.0) 2.47 €
(2.3) 5.69 €
(3.5) 8.66 €
Abrechnungsbestimmungen
  1. eine abweichende Vereinbahrung (über 2,5 fach) nach § 2 Abs. 1 GOÄ ist nicht möglich
  2. neben GOÄ Nr. 552 und 551 nicht berechenbar
Kommentartext
  1. Diese Leistung ist im reduzierten Gebührenrahmen zu bemessen.
Kommentarquelle
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss