Behandlungsbereich
GOZ Paragraph
Grundlegendes
Beschreibung
- Für Leistungen, die in einem brancheneinheitlichen Standardtarif nach § 257 Abs. 2 a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch versichert sind, dürfen Gebühren nur bis zum 1,7-fachen des Gebührensatzes nach § 5 Abs. 1 Satz 2 berechnet werden.
Abrechnungsart
Analogleistung
GOZ
Privat abrechnen