F. Prothetische Leistungen

5010 Krone, Hohlkehl-/Stufenpräparation (Brücken-/Prothesenanker)
Nummern
Punktzahl
1483
Faktor
(1.0) 83.41 €
(2.3) 191.84 €
(3.5) 291.92 €
Gebührenziffer
5010

Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke oder Prothese:
je Pfeilerzahn als Brücken- oder Prothesenanker mit einer Vollkrone (Hohlkehl- und Stufenpräparation) oder Einlagefüllung

5020 Teilkrone als Brücken- oder Prothesenanker
Nummern
Punktzahl
1997
Faktor
(1.0) 112.32 €
(2.3) 258.33 €
(3.5) 393.1 €
Gebührenziffer
5020

Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke oder Prothese:
je Pfeilerzahn als Brücken- oder Prothesenanker mit einer Teilkrone mit Retentionsrillen oder -kasten oder mit Pinledges einschließlich Rekonstruktion der Kaufläche.

5030 Wurzelkappe mit Stift (als Brücken- / Prothesenanker)
Nummern
Punktzahl
1483
Faktor
(1.0) 83.41 €
(2.3) 191.84 €
(3.5) 291.92 €
Gebührenziffer
5030

Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke oder Prothese: je Pfeilerzahn oder Implantat als Brücken- oder Prothesenanker mit einer Wurzelkappe mit Stift, gegebenenfalls zur Aufnahme einer Verbindungsvorrichtung oder anderer Verbindungselemente.

5040 Teleskopkrone / Konuskrone (als Brücken- / Prothesenanker)
Nummern
Punktzahl
2605
Faktor
(1.0) 146.51 €
(2.3) 336.97 €
(3.5) 512.79 €
Gebührenziffer
5040

Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke oder Prothese:
je Pfeilerzahn oder Implantat als Brücken- oder Prothesenanker mit einer Teleskopkrone, auch Konuskrone

5060 Teilleistungen nach Nr. 5000 bis 5040. Sind darüber hinaus weitere Maßnahmen erfolgt, so sind drei Viertel der jeweiligen Gebühr berechnungsfähig.
Nummern
Punktzahl
0
Faktor
(1.0) 0 €
(2.3) 0 €
(3.5) 0 €
Gebührenziffer
5060

Die Leistungen nach den Nummern 5050 oder 5060 sind nur berechnungsfähig, wenn es dem Zahnarzt objektiv auf Dauer unmöglich war, die Behandlung fortzusetzen, oder eine Fortsetzung aus medizinischen Gründen nicht indiziert war.Teilleistungen nach den Nummern 5000 bis 5040.

5070 Brücken-/ Prothesenspannen oder Stege, je Spanne oder Freiendsattel
Nummern
Punktzahl
400
Faktor
(1.0) 22.5 €
(2.3) 51.74 €
(3.5) 78.74 €
Gebührenziffer
5070

Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke oder Prothese:
Verbindung von Kronen oder Einlagefüllungen durch Brückenglieder, Prothesenspannen oder Stege, je zu überbrückende Spanne oder Freiendsattel.

5080 Verbindungselement
Nummern
Punktzahl
230
Faktor
(1.0) 12.94 €
(2.3) 29.75 €
(3.5) 45.27 €
Gebührenziffer
5080

Versorgung eines Lückengebisses durch eine zusammengesetzte Brücke oder Prothese, je Verbindungselement.
Matrize und Patrize gelten als ein Verbindungselement.