7000 Eingliederung eines Aufbissbehelfes ohne adjustierte Oberfläche
Eingliederung eines Aufbissbehelfs ohne adjustierte Oberfläche
Allgemeine Bestimmungen
Endgültige Kronen, Brücken und Prothesen dürfen nicht als Aufbissbehelfe oder Schienen nach Abschnitt H berechnet werden.
Eingliederung eines Aufbissbehelfs ohne adjustierte Oberfläche
Eingliederung eines Aufbissbehelfs mit adjustierter Oberfläche
Umarbeitung einer vorhandenen Prothese zum Aufbissbehelf
Wiederherstellung der Funktion eines Aufbissbehelfs z. B. durch Unterfütterung
Kontrolle eines Aufbissbehelfs
Kontrolle eines Aufbissbehelfs mit adjustierter Oberfläche:subtraktive Maßnahmen, je Sitzung
Kontrolle eines Aufbissbehelfs mit adjustierter Oberfläche: additive Maßnahmen, je Sitzung
Semipermanente Schiene unter Anwendung der Ätztechnik, je Interdentalraum
Versorgung eines Kiefers mit einem festsitzenden laborgefertigten Provisorium (einschließlich Vorpräparation) im indirekten Verfahren, je Zahn oder je Implantat sowie die Entfernung
Versorgung eines Kiefers mit einem laborgefertigten Provisorium (einschließlich Vorpräparation) im indirekten Verfahren, je Brückenglied sowie die Entfernung